Rechtsprechung
LG Frankenthal, 21.03.2018 - 2 S 206/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 60 Abs 1 S 1 InsO, § 61 S 2 InsO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 311 Abs 2 BGB
Insolvenzverwalterhaftung: Nichterfüllung zugesagter Zahlungen hinsichtlich eingegangener Masseverbindlichkeiten; fehlerhafte Teilzahlung an Massegläubiger; Entlastung des Insolvenzverwalters - rewis.io
- ra.de
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Haftung des Insolvenzverwalters für die Begleichung von Masseverbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters aus Garantie
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 21.06.2017 - 3c C 180/16
- LG Frankenthal, 21.03.2018 - 2 S 206/17
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 1408
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Frankenthal, 21.03.2018 - 2 S 206/17
Es begründet deshalb noch keine persönliche Haftung, wenn er diese Überzeugung gegenüber dem Vertragspartner auch artikuliert (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.05.2004 zum Az. IX ZR 48/03, Rnr 1, 50, zitiert nach Juris).Der unstreitige Umstand, auf den das Amtsgericht die Haftung gestützt hat, dass nämlich der Beklagte (mit seinen Hilfskräften) die vollständige Forderung der Klägerin am Tage der versehentlichen Teilzahlung subjektiv vollständig zu befriedigen gewillt war und sie auch vollständig befriedigt hätte, wenn ihm die wahre Höhe bewusst gewesen wäre, reicht zur Begründung einer Haftung nicht aus (BGH, Urteil vom 06.05.2004 zum Az. IX ZR 48/03, Rn 25, zitiert nach Juris).