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   LG Frankenthal, 21.07.2017 - 6 O 324/16   

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https://dejure.org/2017,63591
LG Frankenthal, 21.07.2017 - 6 O 324/16 (https://dejure.org/2017,63591)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21.07.2017 - 6 O 324/16 (https://dejure.org/2017,63591)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 6 O 324/16 (https://dejure.org/2017,63591)
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  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09

    Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers);

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.07.2017 - 6 O 324/16
    Nach dieser Rechtsprechung beginnt die Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch eines Treuhänders nach § 257 Satz 1 BGB frühestens mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen fällig werden, von denen zu befreien ist (BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 209/09 Urteil vom 12.11.2009 - III ZR 113/09).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.07.2017 - 6 O 324/16
    Nach dieser Rechtsprechung beginnt die Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch eines Treuhänders nach § 257 Satz 1 BGB frühestens mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen fällig werden, von denen zu befreien ist (BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 209/09 Urteil vom 12.11.2009 - III ZR 113/09).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.07.2017 - 6 O 324/16
    Wäre für den Lauf der Verjährungsfrist auf die Fälligkeit des Freistellungsanspruchs abzustellen, wäre die Treuhandkommanditistin regelmäßig bereits zu einem Zeitpunkt zur Geltendmachung ihres Freistellungsanspruchs gegenüber den Treugebern gezwungen, in dem weder die Fälligkeit der Drittforderung, von der freizustellen sei, absehbar sei noch feststehe, ob zu deren Erfüllung überhaupt auf Mittel der Treugeber zurückgegriffen werden müsse (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 271/08, m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 417/11

    Bürgschaft: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die Fälligkeit der

    Auszug aus LG Frankenthal, 21.07.2017 - 6 O 324/16
    30 Eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB liegt lediglich dann vor, wenn es sich um eine objektiv ungewöhnliche Klausel handelt und der andere Teil, vorliegend also der Beklagte, mit einer solchen Regelung "nicht zu rechnen braucht" (BGH, NJW 2013, 1803), der Klausel mithin ein Überraschungsmoment innewohnt (vgl. Grüneberg, in: Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 305c Rn. 3 f.).
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