Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 22.04.2015 - 3 O 253/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13135
LG Frankenthal, 22.04.2015 - 3 O 253/14 (https://dejure.org/2015,13135)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 22.04.2015 - 3 O 253/14 (https://dejure.org/2015,13135)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 22. April 2015 - 3 O 253/14 (https://dejure.org/2015,13135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 115 Abs 1 Nr 2 VVG, § 215 Abs 1 VVG, § 17 ZPO, § 280 Abs 1 BGB
    Zulässigkeit und Begründetheit des Schadensersatzanspruchs aufgrund fehlerhafter Anlageberatung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich für Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich für Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich für Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.04.2015 - 3 O 253/14
    Wird die Empfehlung auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise abgegeben, ist sie dann als sittenwidrig zu werten, wenn sie erkennbar für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung ist und in Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgegeben wird (BGH Urteil vom 19.02.2008, Az.: XI ZR 170/07, abgedruckt NJW 2008, 1734).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2015 - 23 U 20/14

    Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Prospektfehler im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.04.2015 - 3 O 253/14
    Ein non liquet als Ergebnis der Beweisaufnahme geht daher zum Nachteil des darlegungs- und beweisbelasteten Gläubigers (siehe OLG Frankfurt Urteil vom 19.01.2015, Az.: 23 U 20/14, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht