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LG Frankenthal, 24.02.2017 - 2 S 253/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Verlust einer Berufungsbegründung: Anforderungen an eine wirksame Ausgangskontrolle; Glaubhaftmachung eines rechtzeitigen Abgangs - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Dürkheim, 12.08.2016 - 2 C 57/13
- LG Frankenthal, 24.02.2017 - 2 S 253/16
- BGH, 11.07.2017 - VIII ZB 20/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91
Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Auszug aus LG Frankenthal, 24.02.2017 - 2 S 253/16
12 Auf eine wirksame Ausgangskontrolle würde es allerdings nicht ankommen, wenn der rechtzeitige Abgang des Verlängerungsantrags glaubhaft gemacht worden wäre (vgl. BGH Urteil vom 10.04.1991 - XII ZB 28/91 - juris). - BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …
Auszug aus LG Frankenthal, 24.02.2017 - 2 S 253/16
Eine wirksame Ausgangskontrolle erfordert dabei insbesondere eine Anordnung, die sicherstellt, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders überprüft wird (vgl. BGH Beschluss vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13 - Beck-Online). - BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und …
Auszug aus LG Frankenthal, 24.02.2017 - 2 S 253/16
Zu diesem Zweck hat er eine Ausgangskontrolle zu organisieren, die einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet (vgl. BGH Beschluss vom 07.01.2015 - IV ZB 14/14 - Beck-Online).