Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 O 162/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,69550
LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 O 162/16 (https://dejure.org/2016,69550)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 25.08.2016 - 3 O 162/16 (https://dejure.org/2016,69550)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 25. August 2016 - 3 O 162/16 (https://dejure.org/2016,69550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,69550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Auszug aus LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 O 162/16
    Sie muss eine Regelung enthalten, die von den Erwartungen des Versicherungsnehmers in einer Art und Weise deutlich abweicht, mit der er nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH, Urt. v. 30.09.2009 - IV ZR 47/09, Rn. 13, Juris).

    Dies ergibt sich auch aus der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche lediglich zutreffend davon ausgeht, dass der Anspruch auf diesen Pflichtenverstoß nicht gestützt wird (BGH, Urt. v. 30.09.2009 - IV ZR 47/09, Rn. 16, juris).

  • BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12

    Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des

    Auszug aus LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 O 162/16
    In Wahrheit hat der Kläger sein Begehren nach Rechtsschutz von vornherein mit dem Vorwurf begründet, die Darlehensgeberin bestreite vertrags- und insbesondere europarechtswidrig seine Berechtigung, dem Abschluss des Darlehensvertrages noch zu widersprechen (BGH, Urteil vom 24.4.2013 - IV ZR 23/12, Rn. 12 ff., juris).

    2.10 ARB 2014 in die Vertragsbedingungen aufgenommen (BGH, Urteil vom 24.04.2013 - IV ZR 23/12, Rn. 17, juris), welche bei der Prüfung des maßgeblichen Rechtsverstoßes zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung

    Auszug aus LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 O 162/16
    Für die vorliegende Feststellungsklage ist ein Abschlag von 20 % vorzunehmen (vgl. BGH Beschl. v. 08.03.2006 - IV ZB 19/05, juris).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 25.08.2016 - 3 O 162/16
    Der Kläger hat nach seinen unbestrittenen Angaben 32.208,01 EUR an Zins- und Tilgungsleistungen erbracht, aus welchen sich der Streitwert für die Klage auf Rückabwicklung der Darlehensverträge ergibt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.1.2016 - XI ZR 366/15, Rn. 12 juris).
  • LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 14 O 173/17

    Leistungsausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer

    Durch die Einführung dieser Klausel hat die Beklagte eine zusätzliche Definition des Versicherungsfalls in die Versicherungsbedingungen aufgenommen (so auch LG Frankenthal, Urt. v. 25.08.2016, Az.: 3 O 162/16), was nicht nur grundsätzlich möglich ist (BGH, Urt. v. 24.04.2013, Az.: IV ZR 23/12, Rn. 17 (juris)), vielmehr ist es durch den Verzicht des Gesetzgebers ein Leitbild der Rechtsschutzversicherung durch Normierung ihres typischen Inhalts oder Versicherungsfalls zu entwerfen gerade die Aufgabe des Versicherungsgebers, den Vertragsinhalt zu bestimmen (Langheid/Rixecker/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 125, Rn. 1).

    Nach diesen Maßstäben kann hier von einem Überraschungseffekt der Klausel nicht ausgegangen werden (so auch LG Frankenthal, Urt. v. 25.08.2016, Az.: 3 O 162/16; LG Halle, Urt. v. 26.07.2017, Az.: 1 S 51/17; andere Ansicht LG Köln, Urt. v. 21.07.2016, Az.: 24 O 88/16; Süss, r+s 2017, 65, 68).

    Aufgrund der Zwischenüberschrift muss ein verständiger Leser die Abschnitte Nr. 2.8-2.10 als eigenständigen und zusammenhängenden "Allgemeinen Teil" verstehen, insbesondere im Kontrast zu den vorherigen besonderen Regelungen der jeweils unterschiedlichen Rechtsschutzarten (so auch LG Frankenthal, Urt. v. 25.08.2016, Az.: 3 O 162/16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht