Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3422
LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21 (https://dejure.org/2022,3422)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 26.01.2022 - 2 S 86/21 (https://dejure.org/2022,3422)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 2 S 86/21 (https://dejure.org/2022,3422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befristetes Mietverhältnis: Schlagwortartige Bezeichnung des Befristungsinteresses genügt nicht

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Befristung eines Mietvertrages kann auch zu Lasten des Mieters ausgehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Miete von Wohnraum: Vertrag auf Zeit nur in engen Grenzen möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Miete von Wohnraum: Vertrag auf Zeit nur in engen Grenzen möglich - Ist die Befristung unwirksam, so gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befristetes Mietverhältnis: Schlagwortartige Bezeichnung des Befristungsinteresses genügt nicht! (IMR 2022, 264)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 388/12

    Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Befristung des Mietvertrages

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21
    aa) Grundsätzlich kann bei Unwirksamkeit einer vereinbarten Befristung des Mietvertrags eine ausfüllungsbedürftige Lücke im Vertrag entstehen, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung dahin zu schließen ist, dass an Stelle der unwirksamen Befristung für deren Dauer ein beiderseitiger Kündigungsverzicht tritt (BGH, Urteil vom 10.07.2013, Az. VIII ZR 388/12, NJW 2013, 2820 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine planwidrige Regelungslücke unter Berücksichtigung dessen zu schließen, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der vereinbarten Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10.07.2013, Az. VIII ZR 388/12, NJW 2013, 2820).

    Anders als dem Urteil des BGH zugrunde liegenden Verfahren (BGH, Urteil vom 10.07.2013, Az. VIII ZR 388/12, NJW 2013, 2820), bei dem eine Befristung des Mietverhältnisses auf sieben Jahre mit einer doppelten je 3-jährigen Verlängerungsoption vereinbart wurde, die Parteien sich also bewusst für eine feste Vertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen entschieden habe, ist ein solcher Wille und/oder eine vergleichbare Konstellation im hiesigen Verfahren nicht ersichtlich.

    § 575 Abs. 1 S. 2 BGB bezwecke nämlich durch die Beschränkung der Befristungsgründe einen Missbrauch zur Umgehung der dem Mieterschutz dienenden Kündigungs- und Mieterhöhungsvorschriften zu umgehen, langfristige Bindungen der Vertragsparteien sollten aber weiterhin möglich sein (BGH, Urteil vom 10.07.2013, Az. VIII ZR 388/12, NJW 2013, 2820).

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05

    Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern gegenüber

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21
    Es ist also darauf abzustellen, wie ein objektiver Dritter bei vernünftiger Beurteilung der ihm bekannten oder erkennbaren Umstände die vom Erklärenden gewählten Ausdrucksformen hätte verstehen können und müssen (BGH, Urteil vom 05.10.1961, NJW 1961, 2251, 2253; BGH, Urteil vom 20.10.2005, NJW 2006, 286, 287; BGH, Urteil vom 28.07.2005, NJW 2005, 3636, 3637).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21
    Es ist also darauf abzustellen, wie ein objektiver Dritter bei vernünftiger Beurteilung der ihm bekannten oder erkennbaren Umstände die vom Erklärenden gewählten Ausdrucksformen hätte verstehen können und müssen (BGH, Urteil vom 05.10.1961, NJW 1961, 2251, 2253; BGH, Urteil vom 20.10.2005, NJW 2006, 286, 287; BGH, Urteil vom 28.07.2005, NJW 2005, 3636, 3637).
  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21
    Es ist also darauf abzustellen, wie ein objektiver Dritter bei vernünftiger Beurteilung der ihm bekannten oder erkennbaren Umstände die vom Erklärenden gewählten Ausdrucksformen hätte verstehen können und müssen (BGH, Urteil vom 05.10.1961, NJW 1961, 2251, 2253; BGH, Urteil vom 20.10.2005, NJW 2006, 286, 287; BGH, Urteil vom 28.07.2005, NJW 2005, 3636, 3637).
  • BGH, 11.12.2013 - VIII ZR 235/12

    Wohnraummietvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit eine

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21
    Dabei kann man grundsätzlich durch eine Aufnahme einer zeitlichen Befristung in einen Mietvertrag auf den Willen der Vertragsschließenden schließen, dass Mietverhältnis zumindest für diese Zeit Bestand haben soll, wodurch die gesetzliche Folge des § 575 Abs. 1 S. 2 BGB den Interessen der Parteien nicht gerecht werden würde (BGH, Urteil vom 11.12.2013, Az. VIII ZR 235/12, NZM 2014, 235 ff.).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteil vom 12.03.1992, NJW 1992, 1446 f.; BGH, Urteil vom 05.07.1990, NJW 1990, 3206).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.01.2022 - 2 S 86/21
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteil vom 12.03.1992, NJW 1992, 1446 f.; BGH, Urteil vom 05.07.1990, NJW 1990, 3206).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht