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   LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16   

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https://dejure.org/2016,6214
LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16 (https://dejure.org/2016,6214)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30.03.2016 - 6 O 8/16 (https://dejure.org/2016,6214)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30. März 2016 - 6 O 8/16 (https://dejure.org/2016,6214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 ZPO, § 421 BGB
    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds in einem Internet-Angebot auf der Verkaufsplattform eBay: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung; Wirkung eines strafbewehrten "gesamtschuldnerischen" Unterlassungserklärung

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit einer strafbewehrten "gesamtschuldnerischen" Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bestimmung des Gerichtsstands bei Internetdelikten als sog. fliegender Gerichtsstand; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesamtschuldnerschaft auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung von zwei Schuldnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gesamtschuldnerische Unterlassungserklärung bei Online-Urheberrechtsverletzungen nicht ausreichend

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Gesamtschuldnerische Unterlassungserklärung unwirksam

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16
    Bei Internetdelikten ist nach ganz herrschender Meinung nur, aber auch überall dort ein Erfolgsort iSd § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (ausführlich Cepl/Voß/Zöllner, ZPO § 32 Rn. 30 mvwN; vgl. auch BGH, NJW 2006, 2630 ff.; OLGR Rostock 2009, 663 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, BeckRS 2014, 00910; Wandtke/Bullinger, aaO § 105 Rn. 16).
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16
    Bei Internetdelikten ist nach ganz herrschender Meinung nur, aber auch überall dort ein Erfolgsort iSd § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (ausführlich Cepl/Voß/Zöllner, ZPO § 32 Rn. 30 mvwN; vgl. auch BGH, NJW 2006, 2630 ff.; OLGR Rostock 2009, 663 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, BeckRS 2014, 00910; Wandtke/Bullinger, aaO § 105 Rn. 16).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16
    Bei Internetdelikten ist nach ganz herrschender Meinung nur, aber auch überall dort ein Erfolgsort iSd § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (ausführlich Cepl/Voß/Zöllner, ZPO § 32 Rn. 30 mvwN; vgl. auch BGH, NJW 2006, 2630 ff.; OLGR Rostock 2009, 663 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, BeckRS 2014, 00910; Wandtke/Bullinger, aaO § 105 Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Im Übrigen dient die Regelung des § 32 ZPO dazu, dem Deliktsgläubiger die Prozessführung zu erleichtern und so die Waffengleichheit zu dem weniger schutzwürdigen Deliktsschuldner herzustellen (Laucken/Oehler, ZUM 2009, 824, 828), während der Deliktsschuldner, der sich bundesweit äußert, auch das damit verbundene Risiko tragen muss, an anderen Gerichtsstandorten in Anspruch genommen zu werden (vgl. für den Fall des Internethandels LG Frankenthal, Urteil vom 30. März 2016, Az.: 6 O 8/16, juris Rn. 16; Klute, Die aktuellen Entwicklungen im Lauterkeitsrecht, NJW 2014, 359 f.).
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