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   LG Frankenthal, 30.09.2015 - 1 T 235/15   

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https://dejure.org/2015,54857
LG Frankenthal, 30.09.2015 - 1 T 235/15 (https://dejure.org/2015,54857)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30.09.2015 - 1 T 235/15 (https://dejure.org/2015,54857)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 30. September 2015 - 1 T 235/15 (https://dejure.org/2015,54857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen fehlender Angaben und Eintragungen im amtlichen Vordruck

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Anforderungen für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch den Gläubiger

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.09.2015 - 1 T 235/15
    Hinsichtlich der fehlenden Eintragungen in das Formular verwies die Gläubigerseite auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.02.2014, Az. VII ZB 39/13.

    Soweit die Prozessbevollmächtigten des Gläubigers darauf abstellen, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 13.02.2014, Az. VII ZB 39/13, dann vom Formular abgewichen werden dürfe, wenn das Formular keine passenden Fehler vorsehe, vermögen sie damit in der Sache nicht durchzudringen.

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung (BGHZ 200, 145, 153 Rz. 37) ausgeführt, dass die Auslegung nach dem Sinn und Zweck nicht zu beanstanden ist, wenn die Pflicht zur Nutzung des Formulars eingeschränkt wird, da auch die teilweise Nutzung selbigen noch geeignet ist, den Zweck der Verordnung zu fördern.

    Bei der Vielzahl der bundesweit vorhandenen potenziellen Verfahren mit identischen Fragestellungen ist eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wegen der Grundsatzbedeutung über die entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage, ob nach der geänderten ZVFV die Einschränkungen der Benutzungspflicht entsprechend den Maßstäben des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 200, 145 ff. noch fortgelten, aus Sicht der Kammer angezeigt.

  • LG Frankenthal, 13.05.2015 - 1 T 121/15

    Zurückweisung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und

    Auszug aus LG Frankenthal, 30.09.2015 - 1 T 235/15
    Der Rechtspfleger beim Amtsgericht monierte daraufhin mit Verfügung vom 25.06.2015 nochmals die fehlenden Eintragungen und verwies auf eine Entscheidung der Beschwerdekammer des hiesigen Landgerichts im Verfahren 1 T 121/15.

    Soweit die Kammer in einem ähnlichen Verfahren (1 T 121/15) die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, ist hierüber bis zum Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht entschieden worden.

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