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   LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 3-08 O 118/19   

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LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 3-08 O 118/19 (https://dejure.org/2020,19316)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.07.2020 - 3-08 O 118/19 (https://dejure.org/2020,19316)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 3-08 O 118/19 (https://dejure.org/2020,19316)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20

    Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Gegen das auf den Widerspruch der Beklagten erlassene Urteil vom 18.12.2019 (Az. 3-08 O 146/18), mit welchem die einstweilige Verfügung bestätigt wurde, hat die Beklagte Berufung eingelegt, welche durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22.05.2020, Az. 6 U 23/20 zurückgewiesen wurde.

    Dies wäre mit der Dispositionsmaxime unvereinbar, die die Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen selbst dann verbietet, wenn sie offenkundig sind (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.05.2020, Az. 6 U 23/20; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierzu in dem im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassenen Urteil vom 22.05.2020 (Az. 6 U 23/20) folgendes ausgeführt:.

    Ein einfacher Rechtsfehler kann daher schon grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit führen (so auch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.05.2020, Az. 6 U 23/20).

    Selbst wenn das BfArM demnach vorliegend zu Unrecht darauf abgestellt hätte, dass alleine die Tatsache einer Präsentation als Arzneimittel nicht ausreichend für eine Einordnung als Arzneimittel sei, sondern zusätzlich Kriterien zu erfüllen seien (Gesamtabwägung) und die Zweifelsfallregelung zu Unrecht nicht angewendet hätte, wäre dies nicht geeignet, eine Nichtigkeit zu begründen (so auch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.05.2020, Az. 6 U 23/20).

    Zur grundsätzlichen Eignung des Bescheides des BfArM, um eine Tatbestandswirkung auszulösen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassenen Urteil vom 22.05.2020 (Az. 6 U 23/20) folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Dieser Annahme steht die Biomineralwasser-Rechtsprechung des BGH (GRUR 2013, 401) nicht entgegen.

    Zwar handelt es sich hiernach bei einem Angriff auf eine einheitliche Verletzungsform, der auf unterschiedliche Beanstandungen gestützt ist, grundsätzlich um einen einheitlichen Streitgegenstand (BGH, GRUR 2013, 401, Rn. 24 ff. - Biomineralwasser).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung "Biomineralwasser" ausgeführt, dass der Beklagte im Falle eines weiter gefassten Streitgegenstandsbegriffs neuen Angriffen gegenüber nicht schutzlos gestellt sei, weil die ZPO die Zulässigkeit neuen, erst im Laufe des Verfahrens eingeführten Vorbringens an besondere Voraussetzungen knüpfe und insoweit auf die Verspätungsvorschriften der §§ 296, 296 a ZPO sowie das weitgehende Novenverbot in § 531 ZPO verwiesen (BGH, GRUR 2013, 401 Rn. 22 - Biomineralwasser).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der dem Verwaltungsakt anhaftende Fehler diesen schlechterdings unerträglich, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lassen (BVerwG, NVwZ 1998, 1061; BVerwG, BeckRS 2015, 52873).

    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichen Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG, NJW 1985, 2658; BVerwG, NVwZ 1998, 1061).

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit des beanstandeten Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (so genannte Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts, vgl. BGH, GRUR 2015, 1228 - Tagesschau-App, m.w.N.; BGH WRP 2014, 429 - Atemtest II; BGH, WRP 2016, 44 Rn 19 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 280 Rn. 21, beck-online).

    "Die Reichweite der Tatbestandswirkung eines Verwaltungsakts wird durch seinen Regelungsgehalt bestimmt, der in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nach den Grundsätzen zu bestimmen ist, die auch für die Auslegung von Willenserklärungen gelten (BGH GRUR 2018, 1166, Rn 27 - Prozessfinanzierer; BGH GRUR 2015, 1228 Rn 35 - Tagesschau-App, mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Dies wäre mit der Dispositionsmaxime unvereinbar, die die Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen selbst dann verbietet, wenn sie offenkundig sind (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.05.2020, Az. 6 U 23/20; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate).

    Dennoch bedarf es eines konkreten Vortrags einer Klagepartei, ohne den ein Gericht ein Irreführungsverbot nicht aussprechen kann (so auch OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; OLG Frankfurt am Main, WRP 2014, 1482).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    "Die Reichweite der Tatbestandswirkung eines Verwaltungsakts wird durch seinen Regelungsgehalt bestimmt, der in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nach den Grundsätzen zu bestimmen ist, die auch für die Auslegung von Willenserklärungen gelten (BGH GRUR 2018, 1166, Rn 27 - Prozessfinanzierer; BGH GRUR 2015, 1228 Rn 35 - Tagesschau-App, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der dem Verwaltungsakt anhaftende Fehler diesen schlechterdings unerträglich, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lassen (BVerwG, NVwZ 1998, 1061; BVerwG, BeckRS 2015, 52873).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichen Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG, NJW 1985, 2658; BVerwG, NVwZ 1998, 1061).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit des beanstandeten Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (so genannte Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts, vgl. BGH, GRUR 2015, 1228 - Tagesschau-App, m.w.N.; BGH WRP 2014, 429 - Atemtest II; BGH, WRP 2016, 44 Rn 19 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 280 Rn. 21, beck-online).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12

    Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit des beanstandeten Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (so genannte Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts, vgl. BGH, GRUR 2015, 1228 - Tagesschau-App, m.w.N.; BGH WRP 2014, 429 - Atemtest II; BGH, WRP 2016, 44 Rn 19 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 280 Rn. 21, beck-online).
  • VG Köln, 14.10.2009 - 24 K 4394/08

    Arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht zweier "Cistus Incanus" Produkte

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16

    Zur Führung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14

    Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform

  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 6 U 126/20

    Tatbestandswirkung eines Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1.7.2020, Az. 3-08 O 118/19 (Jahreszahl korrigiert - die Red.) zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 ?, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu vollziehen an den bzw. am jeweiligen gesetzlichen Vertreter(n) der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs das Produkt mit dem Handelsnamen.
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