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   LG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 3-16 T 30/07   

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https://dejure.org/2007,19942
LG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 3-16 T 30/07 (https://dejure.org/2007,19942)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.10.2007 - 3-16 T 30/07 (https://dejure.org/2007,19942)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 3-16 T 30/07 (https://dejure.org/2007,19942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflicht eines Insolvenzverwalters; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Ordnungsgeldverfahrens gegen einen Insolvenzverwalter wegen eines nicht eingereichten Jahresabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 16 T 30/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen einzelnen begründen, sondern bedarf der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten (vgl. EuGH, NJW 1998, 129).
  • LG Mönchengladbach, 19.08.2003 - 9 T 7/02
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 16 T 30/07
    Für zusätzliche Maßnahmen durch das Registergericht ist daneben kein Raum (in diesem Sinne wohl auch LG Mönchengladbach, Beschluss vom 19.08.2003, Az. 9 T 7/02).
  • LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05

    Insolvenzverfahren: Bilanzierungs- und Buchführungspflichten des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 16 T 30/07
    Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht den Einspruch verworfen und das angedrohte Ordnungsgeld festgesetzt, wobei es unter Hinweis auf einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt an der Oder vom 04.09.2006 (Rpfleger 2006, 659) die Auffassung vertreten hat, auch in einem masselosen Insolvenzverfahren sei der Insolvenzverwalter zur Offenlegung der Jahresabschlüsse verpflichtet.
  • LG Bonn, 13.11.2008 - 30 T 275/08

    Ordnungsgeldverfahren nach dem EHUG: Zur Beschwerdebefugnis des

    Zum einen verpflichtet § 325 Abs. 1 und 2 HGB die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften zur Offenlegung, nicht dagegen den Insolvenzverwalter, der nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin ist (LG Frankfurt am Main, ZIP 2007, 2325; MünchKommAktG/Hüffer, 2. Aufl., § 264, Rn. 40).
  • LG Bonn, 30.06.2008 - 11 T 48/07

    § 335 HGB ist verfassungsgemäß - Pflicht einer Gesellschaft in der Insolvenz in

    Träger der Rechnungslegungspflicht im Sinne von § 155 Abs. 1 S. 1 InsO bleiben damit die Organe der Kapitalgesellschaft für diese (s. auch LG Frankfurt a.M., ZIP 2007, 2325).
  • LG Bonn, 22.04.2008 - 11 T 28/07

    Zustellung einer Ordnungsgeldandrohung gegen die Organe einer insolventen

    Träger der Rechnungslegungspflicht im Sinne von § 155 Abs. 1 S. 1 InsO bleiben damit die Organe der Kapitalgesellschaft für diese (s. auch LG Frankfurt a.M., ZIP 2007, 2325).
  • LG Bonn, 16.05.2008 - 11 T 52/07

    Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld nach § 335 Handelsgesetzbuch

    Träger der Rechnungslegungspflicht im Sinne von § 155 Abs. 1 S. 1 InsO bleiben damit die Organe der Kapitalgesellschaft für diese (s. auch LG Frankfurt a.M., ZIP 2007, 2325).
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