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   LG Frankfurt/Main, 01.11.2018 - 2-13 S 114/17   

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https://dejure.org/2018,48274
LG Frankfurt/Main, 01.11.2018 - 2-13 S 114/17 (https://dejure.org/2018,48274)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.11.2018 - 2-13 S 114/17 (https://dejure.org/2018,48274)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. November 2018 - 2-13 S 114/17 (https://dejure.org/2018,48274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ein Klageantrag dahingehend, dass der ehemalige Verwalter sämtliche Unterlagen herauszugeben habe, ist nicht vollstreckungsfähig und daher unzulässig. Die herauszugebenden Gegenstände sind vielmehr konkret zu bezeichnen, was ggf. ein Vorgehen im Wege der Stufenklage ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechnungslegung ist mehr als Jahresabrechnungen übergeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässiger Klageantrag auf Herausgabe sämtlicher Unterlagen durch den Verwalter

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unzulässiger Klageantrag auf Herausgabe sämtlicher Unterlagen durch den Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechnungslegung ist mehr als Jahresabrechnungen übergeben (IMR 2019, 202)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 545
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Essen, 20.08.2020 - 196 C 6/20
    Die gerichtliche Geltendmachung des Herausgabeanspruchs setzt wegen seiner Gemeinschaftsbezogenheit einen Beschluss der Wohnungseigentümer voraus und die Verwaltungsunterlagen müssen nicht zwingend im Prozessverfahren einzeln bezeichnet werden, da ein diesbezüglicher Vollstreckungstitel gemäß § 888 ZPO vollstreckt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.08.2007, Aktenzeichen: 2 Wx 117/06; Bärmann, § 26, Randnummer 142; Niedenführ/Vandenhouten, § 26, Randnummer 130; andere Ansicht Landgericht Frankfurt, Urteil vom 01.11.2018, 13 S 114/17).
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