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LG Frankfurt/Main, 01.11.2018 - 2-13 S 114/17 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. November 2018 - 2-13 S 114/17 (https://dejure.org/2018,48274)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ein Klageantrag dahingehend, dass der ehemalige Verwalter sämtliche Unterlagen herauszugeben habe, ist nicht vollstreckungsfähig und daher unzulässig. Die herauszugebenden Gegenstände sind vielmehr konkret zu bezeichnen, was ggf. ein Vorgehen im Wege der Stufenklage ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechnungslegung ist mehr als Jahresabrechnungen übergeben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässiger Klageantrag auf Herausgabe sämtlicher Unterlagen durch den Verwalter
- Jurion (Kurzinformation)
Unzulässiger Klageantrag auf Herausgabe sämtlicher Unterlagen durch den Verwalter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechnungslegung ist mehr als Jahresabrechnungen übergeben (IMR 2019, 202)
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 18.07.2017 - 39 C 1097/16
- LG Frankfurt/Main, 01.11.2018 - 2-13 S 114/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 545
Wird zitiert von ...
- AG Essen, 20.08.2020 - 196 C 6/20 Die gerichtliche Geltendmachung des Herausgabeanspruchs setzt wegen seiner Gemeinschaftsbezogenheit einen Beschluss der Wohnungseigentümer voraus und die Verwaltungsunterlagen müssen nicht zwingend im Prozessverfahren einzeln bezeichnet werden, da ein diesbezüglicher Vollstreckungstitel gemäß § 888 ZPO vollstreckt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.08.2007, Aktenzeichen: 2 Wx 117/06; Bärmann, § 26, Randnummer 142; Niedenführ/Vandenhouten, § 26, Randnummer 130; andere Ansicht Landgericht Frankfurt, Urteil vom 01.11.2018, 13 S 114/17).