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   LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 3-04 O 50/10, 3-4 O 50/10, 3/04 O 50/10   

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https://dejure.org/2012,2326
LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 3-04 O 50/10, 3-4 O 50/10, 3/04 O 50/10 (https://dejure.org/2012,2326)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.02.2012 - 3-04 O 50/10, 3-4 O 50/10, 3/04 O 50/10 (https://dejure.org/2012,2326)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 3-04 O 50/10, 3-4 O 50/10, 3/04 O 50/10 (https://dejure.org/2012,2326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 BGB, § 138 BGB, § 280 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschiedlicher Marktwert von Optionen als Wuchergeschäft nach § 138 Abs. 2 BGB; Zulässigkeit des Abschlusses risikoreicher nur unter Umständen erfüllbarer Geschäfte im Bereich der Verbraucherverträge; Signifikantes Ungleichgewicht aufgrund einer asymmetrischen ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschiedlicher Marktwert von Optionen als Wuchergeschäft nach § 138 Abs. 2 BGB; Zulässigkeit des Abschlusses risikoreicher nur unter Umständen erfüllbarer Geschäfte im Bereich der Verbraucherverträge; Signifikantes Ungleichgewicht aufgrund einer asymmetrischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank haftet für Verletzung von Aufklärungspflichten bei Währungsoptionsgeschäften (Super Outright Sale)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bank zu 15 Mio. Schadensersatz verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Im Gegensatz zu den CMS Spread-Ladder-Swaps, die Gegenstand der neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum 03.03.2011 (BGH, NJW 2011, 1949) waren, handelt es sich vorliegend nach Auffassung der Kammer nicht um ein derartig kompliziertes Finanzprodukt, dass dieses auch für einen in Finanzdingen nicht Unerfahrenen nicht nachvollziehbar wäre.

    Der BGH hat festgehalten, dass bei einem CMS Spread Ladder Swap nicht nur eingehende Erläuterungen aller Elemente der Formel zur Berechnung des variablen Zinssatzes und ihrer konkreten Auswirkungen bei allen denkbaren Entwicklungen des "Spreads" erforderlich sind, sondern insbesondere auch eine eindeutige Aufklärung des Kunden darüber, dass das Chance-Risiko-Profil zwischen den Teilnehmern der Zinswette unausgewogen ist: In dem entschiedenen Fall war das Risiko des Kunden unbegrenzt, das der Bank - von vornherein aber dadurch eng begrenzt, dass sich durch die Kappung der variablen Zinsen bei 0% keine negative Zinszahlungspflicht des Kunden errechnen kann, die die auf 3% p.a. festgeschriebene Zinszahlungspflicht der Bank erhöhen könnte (BGH, NJW 2011, 1949, 1952).

    Diese liegen bei einem CMS Spread Ladder Swap vor, weil dessen Risikostruktur von der Bank bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet worden ist, um unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anlagegeschäfts das Risiko verkaufen zu können, dass der Kunde aufgrund ihrer Beratungsleistung übernommen hat (BGH, NJW 2011, 1949 Rn. 38).

    Denn die gegenteilige Annahme stünde im Gegensatz zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, nach dem der Anleger regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Beratung vertrauen darf (BGH, WM 2004, 422, 425; WM 2010, 1493; NJW 2011, 1949 Rdnr. 41).

  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Insoweit neigt das Gericht eher der Auffassung des OLG Bamberg zu (OLG Bamberg, BKR 2009, 288, 294), wonach risikoreiche Geschäfte selbst im Bereiche der Verbraucherverträge abgeschlossen werden können, die nur unter besonderen Umständen erfüllt werden können.

    Anders als in den Fällen, in denen etwa bei der Bewertung eines CMS Spread Ladder Swap eine Ungleichgewichtigkeit der Optionspaare sich aus einem für den Kunden nicht erkennbaren Memoryeffekt (Addition von Zinssätzen der Vorperiode; vgl. OLG Bamberg, BKR 2009, 288, 293; OLG Stuttgart, WM 2011, 139) lässt sich eine Ungleichgewichtigkeit der Optionspaare hier bereits deutlich aus den angewandten Hebeln erkennen.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Denn die gegenteilige Annahme stünde im Gegensatz zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, nach dem der Anleger regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Beratung vertrauen darf (BGH, WM 2004, 422, 425; WM 2010, 1493; NJW 2011, 1949 Rdnr. 41).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09

    Anlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten bei einem Zinsswap-Geschäft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Über den sich aus dem asymmetrischen Chance-Risiko-Profil ergebenden spekulativen Charakter des konkreten Swapgeschäfts muss aufgeklärt werden (OLG Frankfurt, ZIP 2010, 316).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Denn die gegenteilige Annahme stünde im Gegensatz zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, nach dem der Anleger regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Beratung vertrauen darf (BGH, WM 2004, 422, 425; WM 2010, 1493; NJW 2011, 1949 Rdnr. 41).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09

    Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Allein ein signifikantes Ungleichgewicht zu Lasten der Kundenseite, das sich aus einer asymmetrischen Risikostruktur des streitgegenständlichen Geschäfts ergibt, bei dem einer Chance des Kunden auf einen begrenzen Gewinn das Risiko hoher Verlust gegenüber steht, kann noch nicht als erhebliches oder gar grobes Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung gewertet werden (vgl. OLG Frankfurt, WM 2010, 1719).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt allerdings der Anleger (st. Rspr., BGHZ 123, 126; zuletzt BGH, NJW-RR 2012, 43).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 9 U 187/08

    Pflichten des Anlageberaters; Anforderungen an die Empfehlung eines sog.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Denn auch wenn sich bei der Strukturierung eines Finanzprodukts Chancen und Risiken einer Emission für verschiedene Barrieren auf der Grundlage historischer Zinsentwicklungen mit den Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung finanzmathematisch kalkulieren lassen ändert dies nichts daran, dass der wirtschaftliche Erfolg nicht von Zinsverläufen der Vergangenheit, sondern von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung abhängt, für die eine Vielzahl nicht zuverlässig voraussehbarer Einflüsse und Parameter entscheidend ist (OLG Düsseldorf, WM 2009, 1410, Rdnr. 26).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10
    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt allerdings der Anleger (st. Rspr., BGHZ 123, 126; zuletzt BGH, NJW-RR 2012, 43).
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