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   LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 2-11 T 33/20, 381 C 74/20 (37)   

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https://dejure.org/2020,15370
LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 2-11 T 33/20, 381 C 74/20 (37) (https://dejure.org/2020,15370)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.04.2020 - 2-11 T 33/20, 381 C 74/20 (37) (https://dejure.org/2020,15370)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. April 2020 - 2-11 T 33/20, 381 C 74/20 (37) (https://dejure.org/2020,15370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Antrag auf Erlass einer Räumungsverfügung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Verfügungsgrund des § 940a Abs. 2 ZPO: Wie gehabt und wirklich schnell! (IMR 2020, 476)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mönchengladbach, 10.12.2013 - 2 T 62/13

    Wohnraummiete: Räumungsverfügung gegen Dritte?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 11 T 33/20
    Die Darlegung weiterer Gründe, warum ein Hauptsacheverfahren nicht durchlaufen werden kann, ist dabei genauso wenig erforderlich wie das Gericht die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen hat (LG Mönchengladbach, Beschluss vom 10.12.2013 - 2 T 62/13; Drescher in: MüKo ZPO, 5. Aufl. 2016, § 940a Rn. 11; Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 940a ZPO Rn. 20 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann der Erlass der einstweiligen Verfügung auch nicht mit dem Hinweis auf zu langes Zuwarten des Gläubigers (sog. "Selbstwiderlegung") abgelehnt werden (wie hier: Vollkommer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 940a Rn. 5; vgl. auch LG Mönchengladbach, Beschluss vom 10.12.2013 - 2 T 62/13).

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