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   LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 3-5 O 196/07   

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https://dejure.org/2007,22408
LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 3-5 O 196/07 (https://dejure.org/2007,22408)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.10.2007 - 3-5 O 196/07 (https://dejure.org/2007,22408)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 3-5 O 196/07 (https://dejure.org/2007,22408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Wirksamkeit von Beschlüssen einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft; Voraussetzungen einer gesellschaftsrechtlichen Nichtigkeitsklage; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladung zu einer Aktionärshauptversammlung; Kriterien für die Bestimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des "Record Date” (Mirja Wurring)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 112
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06

    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07
    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357; OLG Jena, Beschluss v. 12.10.2006 - 6 W 452/06, AG 2007, 31).

    Wäre dies zudem ausschlaggebend, wäre die Verletzung des Teilnahmerechts einzelner Aktionäre im Ergebnis ohne Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt am Mai, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357).

  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07
    Im Hinblick auf die Unbegründetheit des Antrags insgesamt kann dahingestellt bleiben, ob sich der Antrag im Freigabeverfahren auch gegen einen Streithelfer des Hauptsacheverfahrens - hier der Antragsgegner zu 6) - richten kann (offen: OLG Jena Beschluss vom 12.10.2006 AG 2007, 31, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.6.2005, AG 2005, 654) Die mangelnde Unzulässigkeit und Unbegründetheit ergibt sich schon aus den Gründen des Urteils der Kammer vom 14.8.2007 - 3-05 O 36/05 - mit dem die Kammer die Nichtigkeit der streitgegenständlichen Beschlüsse festgestellt hat.

    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357; OLG Jena, Beschluss v. 12.10.2006 - 6 W 452/06, AG 2007, 31).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 5 W 46/06

    Übertragungsbeschluss: Eintragung im Handelsregister bei erhobenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07
    Zwar können danach schon allein die Kostennachteile und ggf. steuerliche Nachteile, die bei Nichteintragung der angegriffenen Strukturmaßnahme anfallen, grundsätzlich den Vorrang der Eintragungsinteressen rechtfertigen, wenn das Interesse an der Vermeidung der Kosten und steuerlichen Nachteile die Vermögensinteressen der Antragsgegner, wegen deren sehr geringer Beteiligung, weitaus überwiegt (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 2.2.2007 - 5 W 46/06).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07
    Das mitgliedschaftliche Bestandsinteresse der Kleinaktionäre, das von begrenzter Bedeutung ist, weil bei ihm letztlich die Vermögenskomponente im Vordergrund steht, hindert die Annahme vorrangiger, auch ökonomisch begründeter Interessen des Hauptaktionärs nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.1.2004, AG 2004, 207).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07
    Alle Zahlungen wurden daher innerhalb einer 2-Wochen-Frist bewirkt, die für die Rückwirkungsfiktion des § 167 ZPO unschädlich ist (vgl. BGH NJW 2004, 3775 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07
    Im Hinblick auf die Unbegründetheit des Antrags insgesamt kann dahingestellt bleiben, ob sich der Antrag im Freigabeverfahren auch gegen einen Streithelfer des Hauptsacheverfahrens - hier der Antragsgegner zu 6) - richten kann (offen: OLG Jena Beschluss vom 12.10.2006 AG 2007, 31, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.6.2005, AG 2005, 654) Die mangelnde Unzulässigkeit und Unbegründetheit ergibt sich schon aus den Gründen des Urteils der Kammer vom 14.8.2007 - 3-05 O 36/05 - mit dem die Kammer die Nichtigkeit der streitgegenständlichen Beschlüsse festgestellt hat.
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07
    Diese Aktionärsstellung haben hier alle sechs noch verbliebenen Kläger durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen Ihrer Depotbanken nachgewiesen, wobei der Nachweis auf den Zeitpunkt des § 245 Nr. 3 AktG auch für die Nichtigkeitsklage wegen des gleichen Streitgegenstandes von Nichtigkeits- und Anfechtungsklage (vgl. BGH AG 2002, 677) genügen muss.
  • LG Köln, 04.03.2021 - 91 O 12/20

    Beschlüsse der Hauptversammlung für nichtig erklärt, fehlerhafte Angabe des

    Trifft der in der Einberufung angegebene Tag nicht zu, handelt sich um einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Aktionäre, da dann Personen ein Teilnahme- und Stimmrecht gewährt wird, die nach dem Gesetz nicht stimmberechtigt sind, beziehungsweise werden Personen vom Stimmrecht ausgeschlossen, denen es zugekommen wäre (LG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2007 - 3-5 O 196/07 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2009 - 4 U 203/08

    Gültigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Auslegung der

    Soweit sich die Käger für ihren Rechtsstandpunkt auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. Oktober 2007 ( 3-5 O 196/07, veröffentlicht in NZG 2008, 112 und in juris) berufen, ist darauf hinzuweisen, dass zwischenzeitlich auch das OLG Frankfurt dahin entschieden hat, dass es sich bei dem Record Date im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht um eine Frist, sondern um einen Zeitpunkt handelt (Urteil vom 10. Juni 2008, 5 U 134/07, veröffentlicht in AG 2008, 896 und in juris).
  • LG München I, 18.12.2008 - 5 HKO 11182/08

    Zur Nichtigkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung wegen behaupteter Verstöße

    Von einer Mindermeinung wird die Ansicht vertreten, § 123 Abs. 4 AktG finde auf den Record Date Anwendung (so insbesondere LG Frankfurt am Main NZG 2008, 112, 113 f.; Pluta in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., Rdn. 23 zu § 123).
  • LG Düsseldorf, 15.09.2009 - 35 O 77/08

    Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Beschlüssen einer ordentlichen

    Der abweichenden Ansicht des LG Frankfurt a.M. (NZG 2008, 112; nicht rechtskräftig), auf das sich die Kläger hier unbehelflich berufen, kann nicht gefolgt werden.
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