Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 2-28 O 17/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
§ 129 InsO
Insolvenz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 2548
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13
Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 28 O 17/20
Denn grundsätzlich bleibt es dem Verpflichteten - also hier der Rechtsschutzversicherung - überlassen, auf welche Weise er / sie die geschuldete Befreiung von der Verbindlichkeit bewirken will, solange das geschuldete Ergebnis eintritt (…vgl. MüKo/Krüger, BGB, 8. Auflage, § 257, Rn 4; BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 88/13, juris, Rn 27).Ein Schuldbefreiungsanspruch ist einem Zahlungsanspruch nicht gleichartig (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2014, aaO, Rn 28).
Denn die Deckungszusage ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (…vgl. MüKo/Obarowski, VVG, 2. Auflage, Band 3, Rechtsschutzversicherung, Rn 137), das dem Rechtsschutzversicherer für die Zukunft gewisse Einwendungen abschneidet (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 88/13, juris, Rn 21), aber den Rechtsanspruch des Berechtigten nicht verändert.
- BGH, 30.04.2020 - IX ZR 162/16
Benachteiligung der Gläubigergesamtheit bei Mietzahlungen an den …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 28 O 17/20
Denn dies ist zwar richtig, ist aber eine rein hypothetische Überlegung, auf die eine Anfechtung nicht gestützt werden kann (vgl. zur Notwendigkeit der Beurteilung einer gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung anhand des realen Geschehens und nicht auf Grundlage von gedachten Kausalverläufen: BGH, Urteil vom 30.04.2020, IX ZR 162/16, BeckRS 2020, 11472, Rn 30 mwN). - BGH, 09.07.2009 - IX ZR 86/08
Berechtigung zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 4 InsO aufgrund einer …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 28 O 17/20
Denn auch im Anfechtungsrecht finden die Folgen Berücksichtigung, die ihrerseits an die konkret angefochtene Rechtswirkung anknüpfen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2009, IX ZR 86/08, juris, Rn 36).