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   LG Frankfurt/Main, 03.05.2019 - 2-16 S 163/18   

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https://dejure.org/2019,15442
LG Frankfurt/Main, 03.05.2019 - 2-16 S 163/18 (https://dejure.org/2019,15442)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.05.2019 - 2-16 S 163/18 (https://dejure.org/2019,15442)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 2-16 S 163/18 (https://dejure.org/2019,15442)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2019 - 16 S 163/18
    Von einer Verbindung der Verträge ist dann auszugehen, wenn über ein Zweck-Mittel Verhältnis hinaus beide Verträge derart miteinander verbunden sind, dass ein Vertrag nicht ohne den anderen sinnvoll abgeschlossen hätte werden können (BGH NJW 2010, 531).
  • BGH, 17.09.1975 - VIII ZR 157/74

    Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von Zubehör der Mietsache

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2019 - 16 S 163/18
    Insoweit wird der dem Wortlaut nach nur auf die Veräußerung und Belastung von Sachen anwendbare § 311 c BGB im Mietrecht einer analogen Anwendung unterzogen (BGH NJw 1975, 2103).
  • AG Frankfurt/Main, 21.09.2018 - 385 C 2556/17

    Der Zugangscode von Heizkostenverteilern und Wasserzählern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2019 - 16 S 163/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21.09.2018, Az. 385 C 2556/17 (70) wie folgt neu gefasst:.
  • LG Mönchengladbach, 02.03.2020 - 4 S 147/19

    Vermietete Funk-Heizkostenverteiler müssen von jedermann ausgelesen werden können

    Die gegenteilige Auffassung des LG Frankfurt am Main (Urt v. 03.05.2019 - 2-16 S 163/18, juris) teilt die Kammer ausdrücklich nicht.
  • AG Mönchengladbach, 06.08.2019 - 36 C 92/19
    Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Landgerichts Frankfurt am Main in dessen Urteil vom 3. Mai 2019 in der Sache 2-16 S 163/18 (Bl. 134 ff. d.A., abrufbar über juris) verwiesen, denen sich das erkennende Gericht in vollem Umfang anschließt.
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