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   LG Frankfurt/Main, 03.05.2021 - 2-13 S 116/20   

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https://dejure.org/2021,16208
LG Frankfurt/Main, 03.05.2021 - 2-13 S 116/20 (https://dejure.org/2021,16208)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.05.2021 - 2-13 S 116/20 (https://dejure.org/2021,16208)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 2-13 S 116/20 (https://dejure.org/2021,16208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG a. F. § 18
    Geltendmachung einer Unterlassungsklage neben oder vor einer Entziehungsklage gegen den seine Pflichten verletzenden Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Entziehungsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsklage führt nicht zu Verlust des Entziehungsanspruchs!

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Entziehung von Wohnungseigentum als ultima ratio

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2018 - V ZR 141/17

    Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei Fortsetzen der in der Klage beanstandeten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2021 - 13 S 116/20
    Ob dies hier angesichts der trotz Abmahnung andauernden Verstöße im Hinblick auf deren Intensität und Wiederholung bei laufendem Unterlassungsverfahren erforderlich war (vgl. BGH NJW-RR 2018, 649), ist offen und im Rahmen der summarischen Prüfung der Kostenfolge des § 91a ZPO hier bereits deshalb nicht inhaltlich prüfbar, da die behaupten Störungen streitig waren.
  • BGH, 19.12.2013 - V ZR 96/13

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2021 - 13 S 116/20
    Die Streitwertfestsetzung folgt, da die Berufung vor dem 1. Dezember 2020 eingelegt wurde, noch aus § 49a GKG aF (§ 71 Abs. 1 S. 1 GKG - dazu Kirst, ZMR 2020, 1014 (1016)), wobei für eine Entziehungsklage der volle Verkehrswert maßgeblich ist (BGH NJW-RR 2014, 452 Rn. 10, beck-online).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2021 - 13 S 116/20
    Neben dem sogenannten Zeitmoment müssen also besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH NJW-RR 2014, 195 Rn. 10, 11).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 221/15

    Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2021 - 13 S 116/20
    Denkbar ist allerdings, dass unter dem Gesichtspunkt der ultima ratio des Entziehungsanspruchs zuvor alle milderen Mittel, wozu auch eine Titulierung von Unterlassungsansprüchen gehören kann, ausgeschöpft werden müssen (BGH NJW-RR 2017, 260 Rn. 21; ausf.
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.05.2021 - 13 S 116/20
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten bedeutsame Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. nur BGH NJW-RR 2009, 422).
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