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LG Frankfurt/Main, 04.07.2013 - 2-15 S 21/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 28.12.2012 - 31 C 2476/10
- LG Frankfurt/Main, 04.07.2013 - 2-15 S 21/13
- BGH, 23.09.2014 - II ZB 14/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1998 - XII ZR 262/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Änderung der wirtschaftlichen Lage
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2013 - 15 S 21/13
Wird der Rechtsmittelführer aufgrund seiner Bedürftigkeit an der rechtzeitigen Einlegung der Berufung gehindert, so entfällt dieses Hindernis, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Partei durch einen Vermögenserwerb während des Prozesshilfeverfahrens ändern (…vgl. Greger/Zöller, 29. Aufl., § 234 ZPO, Rdnr. 6) und er dies auch erkennt oder jedenfalls bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1998, Az.: XII ZR 262/98, zitiert nach juris, Rdnr. 2). - BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98
Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2013 - 15 S 21/13
Die Argumentation der Klägerin, dass das Hindernis erst mit der positiven Kenntnis der Klägerin vom Zahlungseingang am 03.05.2013 entfallen und von diesem Tag an die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu berechnen sei, verkennt, dass das Hindernis im Sinne des § 234 Abs. 2 ZPO nicht erst behoben ist, wenn die bisherige Ursache der Verhinderung beseitigt ist, sondern schon dann, wenn das Fortbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.1999, Az.: II ZR 225/98, zitiert nach juris, Rdnr. 4, m.w.N.).