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   LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 2-21 O 318/12   

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https://dejure.org/2014,52935
LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 2-21 O 318/12 (https://dejure.org/2014,52935)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.02.2014 - 2-21 O 318/12 (https://dejure.org/2014,52935)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 2-21 O 318/12 (https://dejure.org/2014,52935)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Konstanz, 19.11.2013 - 2 O 132/13

    Umschuldungsmaßnahme der Republik Griechenland: Unzulässigkeit einer vor einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Der Bereich der Gesetzgebung gehört zum Kernbereich hoheitlichen Handelns, so dass ein etwaig darauf gestützter Anspruch nicht vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden könnte (vgl. BVerfG NJW 1963, S. 1732, 1735; vgl. hierzu auch LG Koblenz, Urteil vom 19.11.2013, 2 O 132/13).

    Denn dadurch würde eben diejenige Überprüfung ausländischer Gesetze durch deutsche Gerichte herbeigeführt, die nach den Grundsätze der Staatenimmunität unzulässig ist (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 19.11.2013, 2 O 132/13).

  • LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 11 O 397/12

    Deckung durch die Rechtsschutzversicherung bei Vorgehen gegen die Enteignung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Zunächst lassen sich gute Argumente für die Ansicht anführen, verbotene Eigenmacht scheide schon deswegen aus, weil ein Gesetz die Besitzentziehung gestatte, nämlich das griechische Gesetz vom 23.2.2012, während verbotene Eigenmacht voraussetzt, dass Besitz ohne gesetzliche Grundlage entzogen wird (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2013, 11 O 397/12).
  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51

    Reichsschatzanweisungen in Sammelverwahrung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Denn die Wirksamkeit von Staatshoheitsakten ist auf das Gebiet derjenigen Macht beschränkt, welche den Staatshoheitsakt erlassen hat (vgl. BGH vom 1.2.1952, I ZR 23/51).
  • BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Eine Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO scheidet aus, weil der Kläger keine verbotene Eigenmacht oder sonstige unerlaubte Handlung in Deutschland schlüssig aufgezeigt hat, was Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO wäre (vgl. BGH, Entscheidung vom 15.11.2011, XI ZR 54/09, Rn. 21, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Die Kapitalaufnahme durch Staatsanleihen wird jedoch nach ganz überwiegender Ansicht zum Kreis nicht-hoheitlichen Handelns gerechnet (zitiert nach BVerfGE 117, 141, Rn. 35 und 36).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Der Bereich der Gesetzgebung gehört zum Kernbereich hoheitlichen Handelns, so dass ein etwaig darauf gestützter Anspruch nicht vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden könnte (vgl. BVerfG NJW 1963, S. 1732, 1735; vgl. hierzu auch LG Koblenz, Urteil vom 19.11.2013, 2 O 132/13).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 16 U 32/14

    Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit durch Staatenimmunität

    Die Berufung des Klägers gegen das am 06. Februar 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-21 O 318/12) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 06.02.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-21 O 318/12 die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 8.025,-- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, dies ist der 21.06.2013, zu zahlen und regt an, die Revision zuzulassen.

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