Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 07.10.2010 - 2-23 O 385/09, 2/23 O 385/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierung von Kundengeldern einer Bank bei Insolvenz der Bank; Eine der Refinanzierung einer Bank dienenden Einlage als Treuhand; Anlage von Kundengeldern durch ein Bankhaus als Treuhänder bei Drittbanken
- Wolters Kluwer
- unalex.eu
Art. 4 EVÜ
Dienstleistungsverträge - Treuhandverträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressemeldung, 07.10.2010)
Deutsche Lehman-Tochter muss nicht zahlen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Innerkonzernliche Treuhandgeschäfte in der juristischen Aufarbeitung der Lehman-Pleite
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2010 - 2-23 O 385/09, 2/23 O 385/09
- OLG Frankfurt, 08.06.2011 - 19 U 285/10
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 2109
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.05.2008 - II ZR 108/07
Keine Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei gesellschaftsrechtlicher …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2010 - 23 O 385/09
Die Entscheidung des BGH (NJW-RR 2008, 1134) stehe dieser Betrachtungsweise nicht entgegen, weil auch der BGH der Auffassung sei, dass die Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO erfüllt seien, wenn der Dritte bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Gesellschafter gleichstehe.Für die Frage, ob es sich bei der streitgegenständlichen Überweisung um ein Gesellschafterdarlehen gehandelt habe, beruft sich die Klägerin insbesondere auf die BGH-Entscheidung NJW-RR 2008, 1134.
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2010 - 23 O 385/09
Die charakteristische Leistung bei einem Treuhandvertrag hat der Treuhänder zu erbringen (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 287); die charakteristische Leistung im Zusammenhang mit einer Einlage wird bei der Bank verortet, bei der das Bankguthaben besteht (…MüKo, BGB, 4. Aufl. 2006, Art. 28 EGBGB Rn. 350 f). - LG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 23 O 362/10
Aufsichtsamt für Privatversicherung; Zahlungsverbot
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2010 - 23 O 385/09
Die Widerklage, die in dem Schriftsatz des Beklagten vom 06.07.2010 enthalten war, den der Beklagtenvertreter im Termin der mündlichen Verhandlung vom 06.07.2010 übergeben hat, hat die Kammer abgetrennt (Az.: 2-23 O 362/10). - RG, 22.01.1926 - VI 413/25
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 1 U 17/11
Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für …
Der Kläger hat die Klage ursprünglich vor dem Landgericht als Widerklage in dem Verfahren 2-23 O 385/09 erhoben, in dem die Parteien im Rahmen einer Stufenklage über die Frage streiten, ob zwischen ihnen hinsichtlich von der (hiesigen) Beklagten treuhänderisch gehaltener Kundengelder über eine 1 Mrd.Denn zwischen den mit der in dem - abgetrennten - Verfahren 2-23 O 385/09 geltend gemachten Ansprüchen und dem Insolvenzanfechtungsanspruch, der Gegenstand der vorliegenden (Wider-) Klage ist, besteht kein Sachzusammenhang im Sinne dieser Vorschrift.
(2.1) Der insolvenzrechtliche Rückzahlungsanspruch und die mit der Klage in dem - abgetrennten - Verfahren 2-23 O 385/09 geltend gemachten Ansprüche, d.h. der primär verfolgte Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO und die hilfsweise geltend gemachten Ersatzaussonderungs- und Schadensersatzansprüche nach § 48 InsO und § 280 BGB entspringen nicht einem einheitlichen innerlich zusammengehörigen Lebensverhältnis .
(2.2.3) Das Vorhandensein eines Vermögenswerts der Beklagten im Inland ergibt sich auch nicht aus der Tatsache, dass das Landgericht Frankfurt mit dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 03.05.2012 in dem abgetrennten Verfahren 2-23 O 385/09 einen Zahlungsanspruch der hiesigen Beklagten von 802 Mio. EUR zur Insolvenztabelle festgestellt hat.
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 23 O 362/10 Die hiesige Klage wurde in dem Verfahren 2-23 O 385/09 als Widerklage anhängig gemacht.
Die Kammer hat die Klage im Verfahren 2-23 O 385/09 mit Urteil vom 07.10.2010 abgewiesen.
Dies betrifft gänzlich andere Fragen, als in dem ursprünglichen Verfahren 2-23 O 385/09 zu klären waren.
- OLG Frankfurt, 08.06.2011 - 19 U 285/10
Zum Erlöschen eines Auskunftsanspruch aus Treuhandvereinbarung durch Erfüllung
auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2/23 O 385/09) vom 7. Oktober 2010 aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzuweisen.Auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2/23 O 385/09) vom 7. Oktober 2010 wie folgt abzuändern:.