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LG Frankfurt/Main, 07.10.2020 - 2-06 O 292/19 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 2-06 O 292/19 (https://dejure.org/2020,45705)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2020 - 6 O 292/19
Hierfür kommt es auf die patentgemäße Wirkung und eine sich hieran orientierende Gewichtung der bei den angegriffenen Ausführungsformen festgestellten Defizite an (BGH, Urt. v. 13.01.2015, X ZR 81/13, Rn. 25 - Kochgefäß). - BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2020 - 6 O 292/19
Das ist nicht der Fall, weil die angegriffene Ausführungsform von den Merkmalen des Patentanspruchs 1 in deren räumlich-körperlichen Ausgestaltung keinen identischen Gebrauch macht (BGH, Urt. v. 12.7.1990, X ZR 121/88 - Befestigungsvorrichtung II;… Urt. v. 11.10.2005, X ZR 76/04 - Seitenspiegel, Rn. 30), wobei es für die Auslegung der im Patentanspruch beschriebenen Merkmale unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen auf das Verständnis des Fachmanns ankommt. - BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04
Seitenspiegel
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2020 - 6 O 292/19
Das ist nicht der Fall, weil die angegriffene Ausführungsform von den Merkmalen des Patentanspruchs 1 in deren räumlich-körperlichen Ausgestaltung keinen identischen Gebrauch macht (…BGH, Urt. v. 12.7.1990, X ZR 121/88 - Befestigungsvorrichtung II; Urt. v. 11.10.2005, X ZR 76/04 - Seitenspiegel, Rn. 30), wobei es für die Auslegung der im Patentanspruch beschriebenen Merkmale unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen auf das Verständnis des Fachmanns ankommt. - BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04
Luftabscheider für Milchsammelanlage
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2020 - 6 O 292/19
Schon die Aufnahme eines Merkmals in den Kennzeichnungsteil des Anspruchs deutet aber darauf hin, dass ihm eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf das mit der Fassung des Anspruchs verfolgte Ziel der Abgrenzung der beanspruchten Lehre vom Stand der Technik zukommen soll (BGH, Urt. v. 07.06.2006, X ZR 105/04, Rn. 16 - Luftabscheider für Milchsammelanlage). - BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12
Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.10.2020 - 6 O 292/19
Es ist der übliche 1, 3fache Satz zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.2013, X ZR 171/12, Rn. 23, 25 zitiert nach juris).