Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49253
LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86) (https://dejure.org/2020,49253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.12.2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86) (https://dejure.org/2020,49253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86) (https://dejure.org/2020,49253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • meinmietrecht.de

    Private Wohngemeinschaft - Zustimmung zur Kündigung eines abgeschlossenen Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngemeinschaft ist keine Bruchteilsgemeinschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft: Kein Anspruch gegen Mitmieter einer Wohngemeinschaft auf Mietvertragskündigung! ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitbewohnern einer Wohngemeinschaft steht kein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags aus § 749 Abs. 1 BGB zu - Wohngemeinschaft stellt keine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne von § 741 BGB dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngemeinschaft ist keine Bruchteilsgemeinschaft! (IMR 2021, 1032)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 11 T 117/20
    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.09.1997 (Az.: VIII ARZ 1/97), wonach die Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die gemeinsam eine Wohnung angemietet haben, eine "Innen-GbR" bilden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  • OLG Hamburg, 01.06.2001 - 11 U 47/01

    Zustimmung der Miteigentümer zur Kündigung des Mietvertrages betreffend die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 11 T 117/20
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamburg vom 01.06.2001 (Az.: 11 U 47/01), wonach einer von mehreren Vermietern von seinem Mitvermieter ggf. einen Anspruch auf Mitwirkung an einer Kündigung nach § 749 Abs. 1 BGB haben kann.
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