Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86) |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.12.2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86) (https://dejure.org/2020,49253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86) (https://dejure.org/2020,49253)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- meinmietrecht.de
Private Wohngemeinschaft - Zustimmung zur Kündigung eines abgeschlossenen Mietvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohngemeinschaft ist keine Bruchteilsgemeinschaft!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wohngemeinschaft: Kein Anspruch gegen Mitmieter einer Wohngemeinschaft auf Mietvertragskündigung! ...
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zum Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mitbewohnern einer Wohngemeinschaft steht kein Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags aus § 749 Abs. 1 BGB zu - Wohngemeinschaft stellt keine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne von § 741 BGB dar
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohngemeinschaft ist keine Bruchteilsgemeinschaft! (IMR 2021, 1032)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 12.10.2020 - 32 C 2172/20
- LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 2-11 T 117/20, 32 C 2172/20 (86)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 11 T 117/20
Dieses Ergebnis steht im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.09.1997 (Az.: VIII ARZ 1/97), wonach die Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die gemeinsam eine Wohnung angemietet haben, eine "Innen-GbR" bilden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. - OLG Hamburg, 01.06.2001 - 11 U 47/01
Zustimmung der Miteigentümer zur Kündigung des Mietvertrages betreffend die …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 11 T 117/20
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamburg vom 01.06.2001 (Az.: 11 U 47/01), wonach einer von mehreren Vermietern von seinem Mitvermieter ggf. einen Anspruch auf Mitwirkung an einer Kündigung nach § 749 Abs. 1 BGB haben kann.