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   LG Frankfurt/Main, 08.01.2015 - 2-20 O 229/13   

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https://dejure.org/2015,356
LG Frankfurt/Main, 08.01.2015 - 2-20 O 229/13 (https://dejure.org/2015,356)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.01.2015 - 2-20 O 229/13 (https://dejure.org/2015,356)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 2-20 O 229/13 (https://dejure.org/2015,356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    VOB-Vertrag - Mängelanzeige per E-Mail - Einhaltung des Schriftformerfordernisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Mängelanzeige per E-Mail: Keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Mängelanzeige nur per E-Mail?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Schriftformerfordernisse der VOB durch E-Mailschreiben?

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Keine Mängelanzeige per E-Mail

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mängelrüge per E-Mail

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelanzeige nur per E-Mail - Keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist; Verjährungsfrist läuft weiter

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrüge per E-Mail

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist! (IBR 2015, 132)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 4 U 269/11

    Zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach VOB/B und zur Frage, wann die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.01.2015 - 20 O 229/13
    Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift kann zwar nach § 126 Abs. 3 BGB durch die in § 126 a BGB geregelte elektronische Form ersetzt werden, setzt dann aber voraus, dass eine qualifizierte elektronische Signatur vorhanden ist, die vorliegend fehlt (vgl. hierzu OLG Frankfurt 4 U 269/11, Urteil vom 30.04.2012).
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