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   LG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 3/8 O 69/97, 3-08 O 69/97   

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https://dejure.org/2001,29042
LG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 3/8 O 69/97, 3-08 O 69/97 (https://dejure.org/2001,29042)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.08.2001 - 3/8 O 69/97, 3-08 O 69/97 (https://dejure.org/2001,29042)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. August 2001 - 3/8 O 69/97, 3-08 O 69/97 (https://dejure.org/2001,29042)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 1980
  • NZG 2002, 395
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 8 O 69/97
    OLG Düsseldorf, DB 2000 S. 1116 (1117) = BB 2000 S. 1108.
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 31/01

    Von der satzungsmäßigen Regelung abweichende Gewinnverteilung einer GmbH

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 8 O 69/97
    Dabei war die Kammer auch nicht gehalten, eine (komplette) Neube[DB 2001 S. 1981]wertung durch einen weiteren gerichtlichen Gutachter zu veranlassen.
  • OLG München, 02.09.2019 - 31 Wx 358/16

    Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre im

    Ferner hat im Zusammenhang mit der Geschäftswertfestsetzung nach altem Recht das LG Frankfurt a.M. zwar geäußert, die Bagetellgrenze sei bei 10% anzusiedeln (LG Frankfurt a.M., Beschl. V. 08.08.2001 - 3/8 O 69/97), es beruft sich diesbezüglich aber ausschließlich auf das LG München I, welches in der angegebenen Entscheidung jedoch von einer Abweichung "deutlich unterhalb einer Größenordnung von 10%" spricht (LG München I, Beschluss vom 27.03.2000 - 5 HKO 19156/98), zumal es in der dortigen Entscheidung um den Vergleich zwischen Ertragswert und Börsenwert ging, eine Konstellation, in der der Senat mangels Methodengleichheit die Prüfung einer Bagatellschwelle grundsätzlich ablehnt (vgl. dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 30.07.2018 - 31 Wx 122/16).
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