Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.01.2014 - 2-13 S 27/13   

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https://dejure.org/2014,2173
LG Frankfurt/Main, 09.01.2014 - 2-13 S 27/13 (https://dejure.org/2014,2173)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.01.2014 - 2-13 S 27/13 (https://dejure.org/2014,2173)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 2-13 S 27/13 (https://dejure.org/2014,2173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG: Ungültigkeit Jahresabrechnung - fehlende Gesamteinnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Gesamteinnahmen: Ungültigkeit der Abrechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jahresabrechnung ohne Angabe der Gesamteinnahmen ungültig!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Jahresabrechnung: Angabe der Gesamteinnahmen unverzichtbar

  • blog.de (Kurzinformation)

    Aufstellung der Gesamteinnahmen muss zwingend in Jahresabrechnung enthalten sein

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: Jahresabrechnung muss zwingend Aufstellung der Gesamteinnahmen enthalten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht in der Jahresabrechnung: Aufstellung der Gesamteinnahmen muss sein! (IMR 2014, 213)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.01.2014 - 13 S 27/13
    Es sei denn, der Wohnungseigentümer soll in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden (vgl. BGH, IMR 2012, 421).

    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich (mehrfach) entschieden hat, führt die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit (vgl. zuletzt BGH WuM 2012, 573); falls nicht - in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen - "der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll" (BGH a. a. O. Rn. 8).

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt, denn mit den Einwendungen des Schrifttums hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Juli 2012 befasst (BGH WuM 2012, 573) und die abweichenden Ansichten erneut abgelehnt, neue Argumente werden hiergegen nicht vorgebracht.

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.01.2014 - 13 S 27/13
    Zwar hat die Kammer im Anschluss an eine in der Rechtsprechung vertretene Meinung (vgl. etwa BayObLG ZMR 2004, 50) in diesen Fällen zumeist lediglich einen Ergänzungsanspruch angenommen und die im Übrigen beanstandungsfreie Abrechnung jedenfalls in dem Fall unangetastet gelassen, dass die Kontenstände im Prozess nachgereicht worden sind (vgl. insgesamt Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 28 Rn. 130, 132 m. w. N.).
  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 211/12

    Wohnungseigentum: Anforderungen an den Inhalt des Gesamtwirtschaftsplans

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.01.2014 - 13 S 27/13
    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat (BGH NZM 2013, 650) müssen in einem Wirtschaftsplan die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden.
  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

    Fehlen wie hier jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen, ist die Abrechnung in sich nicht auf ihre rechnerische Plausibilität hin prüfbar und damit unrettbar verloren (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.01.2014 - 2-13 S 27/13 - ZWE 2014, 137; LG München I, Urt. v. 06.10.2011 - 36 S 17150/10 - ZWE 2012, 140; LG Hamburg, Urt. v. 03.11.2010 - 318 S 110/10 - ZWE 2011, 129; Dötsch, jurisPR-MietR 9/2016 Anm. 6).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 20.12.2018 - 28 C 24/18

    Eine Jahresabrechnung muss plausibel und nachvollziehbar sein, § 28 WEG

    Endbestand" nicht aus der Abrechnung ersichtlich ist (LG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2014, 2-13 S 27/13; LG München I, Urteil vom 06.10.2011, 36 S 17150/10).
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