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   LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 2-29 T 270/18, 934 XIV 663/18 B   

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LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 2-29 T 270/18, 934 XIV 663/18 B (https://dejure.org/2018,66603)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.08.2018 - 2-29 T 270/18, 934 XIV 663/18 B (https://dejure.org/2018,66603)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. August 2018 - 2-29 T 270/18, 934 XIV 663/18 B (https://dejure.org/2018,66603)
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  • BGH, 07.03.2012 - V ZB 41/12

    Anforderungen an die Unterbringung eines minderjährigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 29 T 270/18
    Bei der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen kommt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, NVwZ 2011, 320; Beschluss vom 7. März 2012 - V ZB 41/12, InfAuslR 2012, 224).

    Nach Art. 17 Abs. 1 und 4 der Rückführungsrichtlinie wird bei unbegleiteten Minderjährigen Haft nur im äußersten Fall und für die kürzestmögliche Dauer eingesetzt; sie müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - V ZB 41/12, InfAuslR 2012, 224).

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 29 T 270/18
    Die Anordnung von Zurückweisungshaft nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG setzt auch nicht den begründeten Verdacht voraus, der zurückgewiesene Ausländer werde ohne die Anordnung von Haft unerlaubt in das Bundesgebiet einreisen (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 162/17 -, juris).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 29 T 270/18
    Bei der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen kommt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, NVwZ 2011, 320; Beschluss vom 7. März 2012 - V ZB 41/12, InfAuslR 2012, 224).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 29 T 270/18
    Gleiches gilt für eine Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG, da das Festhalten auf dem Flughafen trotz der Möglichkeit, auf dem Luftweg abzureisen, nach einer gewissen Dauer und wegen der damit verbundenen Eingriffsintensität einer Freiheitsentziehung gleichsteht (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, FGPrax 2013, 38 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 164/16

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 29 T 270/18
    Die Haftgerichte haben deshalb bei der Anordnung von Zurückweisungshaft nur den Erlass und den Fortbestand einer solchen Entscheidung, nicht dagegen zu prüfen, ob dem Ausländer der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 164/16 -, Rn. 10, juris).
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