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   LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 2-7 O 130/12, 2-07 O 130/12   

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https://dejure.org/2013,17074
LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 2-7 O 130/12, 2-07 O 130/12 (https://dejure.org/2013,17074)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.01.2013 - 2-7 O 130/12, 2-07 O 130/12 (https://dejure.org/2013,17074)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 2-7 O 130/12, 2-07 O 130/12 (https://dejure.org/2013,17074)
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  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 7 O 130/12
    Der Bundesgerichtshof hat die grundsätzliche Haftung von Eisenbahninfrastrukturunternehmern gegenüber Eisenbahnverkehrsunternehmern nach § 1 HPflG bejaht, da es sich bei Eisenbahninfrastrukturunternehmern um Betriebsunternehmer im Sinne von § 1 HPflG handelt (BGH, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: VI ZR 69/03).

    Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn es sich um ein "betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis handelt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist" (BGH NJW-RR 2004, 959).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Geröll- und Felsbrocken auf den Schienen in einer bergigen Region vorhersehbar sind (BGH NJW-RR 2004, 959 ff.), während sie in Norddeutschland aller Wahrscheinlichkeit nach als außergewöhnlich zu beurteilen wären.

  • LG Erfurt, 26.06.2009 - 10 O 2152/06
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 7 O 130/12
    Gleichermaßen trafen die Beklagte hier auch nicht deswegen höhere Überwachungspflichten, da sie den schädigenden Gegenstand zuvor selbst in die Nähe des Gleisbettes verbracht hatte (OLG Oldenburg, NJW-RR 2007, 1031 ff.) oder die Gegenstände dort bereits längere Zeit frei zugänglich lagen (LG Erfurt, NJW-RR 2010, 37 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2008 - 14 O 72/08

    Haftung Eisenbahninfrastrukturunternehmer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 7 O 130/12
    Dass dies mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht möglich ist, liegt auf der Hand (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.2008, Az. 3/14 O 72/08).
  • OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1010/97

    Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahnunternehmers hinsichtlich eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 7 O 130/12
    Im vorliegenden Fall hat auch die Klägerin nicht vorgetragen, dass es am Unfallort bereits zu Vorfällen ähnlicher Art gekommen ist oder dass der Gleisbereich regelmäßig von Fahrradfahrern - möglicherweise unerlaubt - genutzt wird, sodass es für die Beklagte absehbar war, dass es zu einem Vorfall dieser Art kommen könnte (so beispielsweise in dem Fall des OLG Naumburg, NZV 1998, 326 ff.).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2006 - 6 U 165/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Kollision eines Triebfahrzeugs mit einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 7 O 130/12
    Gleichermaßen trafen die Beklagte hier auch nicht deswegen höhere Überwachungspflichten, da sie den schädigenden Gegenstand zuvor selbst in die Nähe des Gleisbettes verbracht hatte (OLG Oldenburg, NJW-RR 2007, 1031 ff.) oder die Gegenstände dort bereits längere Zeit frei zugänglich lagen (LG Erfurt, NJW-RR 2010, 37 ff.).
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