Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 2-13 T 106/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
§ 703a ZPO
Urkundenprozess - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Hausgeldansprüche im Urkundenprozess, Indizwirkung des Versammlungsprotokolls für Beschlussfassung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- meinmietrecht.de
Können Hausgeldansprüche im Urkundenprozess geltend gemacht werden?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was im Protokoll steht, wurde auch so beschlossen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrecht-dav.de , S. 34 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Hausgeldansprüche im Urkundenprozess
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hausgeldansprüche im Urkundenprozess? (IMR 2020, 83)
Verfahrensgang
- AG Hanau, 18.10.2019 - 94 C 181/19
- LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 2-13 T 106/19
Papierfundstellen
- MDR 2020, 157
- ZMR 2020, 142
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Dies führt nach den allgemeinen Regeln dazu, dass die Beweislast für einen abweichenden Geschehensablauf, der sich nicht aus der Urkunde ergibt, demjenigen zukommt, der sich hierauf beruft (BGH NJW 1999, 1702). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Nach der Rechtsprechung des BGH ist insoweit im Grundsatz "von dem protokollierten Wortlaut der Beschlüsse auszugehen" (BGH NZM 2010, 285). - BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72
Beweisbedürftigkeit von Tatsachen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Dies ergibt sich indes, entgegen der Auffassung der Beschwerde jedoch nicht bereits daraus, dass der Beklagte auf die Klage nicht erwidert hat und daher die Forderung unstreitig gewesen wäre (§ 138 Abs. 3 ZPO), so dass es eines Urkundenbeweises nicht bedurft hätte (vgl. BGHZ 62, 286, 289), denn in der hier zum Zeitpunkt der Erledigung vorliegenden Säumnissituation gelten wegen der Sonderregelung des § 597 Abs. 2 ZPO, die nicht durch Urkunden bewiesenen Tatsachen entgegen § 331 Abs. 1 ZPO nicht als zugestanden (BGH NJW 1974, 1199), sondern nur die Echtheit der Urkunden und die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original (…BeckOKZPO/Kratz, 34. Ed. 1.9.2019, ZPO § 597 Rn. 10;… MüKoZPO/Braun § 597 Rn. 7).
- BGH, 27.10.1982 - V ZR 31/82
Begründung und Beweis eines im Urkundsprozess geltend gemachten Anspruchs - …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Es genügt daher jede Urkunde, die geeignet ist, dem Gericht gegenüber den Beweis für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs unmittelbar oder mittelbar (z.B. durch den Beweis von Indiztatsachen) zu erbringen (BGH WM 1983, 22 mwN). - BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten bedeutsame Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. nur BGH NJW-RR 2009, 422). - BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01
Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung - …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Zutreffend ist, dass dem Protokoll der Eigentümerversammlung als Privaturkunde (§ 416 ZPO) nur ein Beweiswert dahingehend zukommt, dass die Unterzeichner den Inhalt der Niederschrift für wahrheitsgemäß befinden (BayObLG ZWE 2002, 469). - BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06
Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Lediglich Urkunden, die einen im Urkundenverfahren unzulässigen Augenschein-, Zeugen- oder Sachverständigenbeweis durch Verschriftlichung ersetzen, sind unzulässig (BGH NJW 2008, 523). - BGH, 12.07.1985 - V ZR 15/84
Beweisantritt im Urkundenprozeß
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2019 - 13 T 106/19
Dies genügt für die Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens (BGH NJW 1985, 2953).