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   LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 2-3 O 363/08, 2/3 O 363/08   

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https://dejure.org/2009,6858
LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 2-3 O 363/08, 2/3 O 363/08 (https://dejure.org/2009,6858)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.03.2009 - 2-3 O 363/08, 2/3 O 363/08 (https://dejure.org/2009,6858)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. März 2009 - 2-3 O 363/08, 2/3 O 363/08 (https://dejure.org/2009,6858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 823, 812 BGB; Artt. 2, 1 GG; § 22 KunstUrhG

  • Justiz Hessen

    § 259 BGB, § 261 BGB, § 812 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 GG
    Ansprüche bei unberechtigter Verwendung eines Fotos zu Werbezwecken: Bestimmung der Höhe einer Geldentschädigung; gebührenrechtliche Behandlung der Geltendmachung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen in einem einheitlichen Schreiben; Anspruch auf eidesstattlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche bei unberechtigter Verwendung eines Fotos zu Werbezwecken: Bestimmung der Höhe einer Geldentschädigung; gebührenrechtliche Behandlung der Geltendmachung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen in einem einheitlichen Schreiben; Anspruch auf eidesstattlicher ...

  • kanzlei.biz

    Unberechtigte Verwendung von Fotos zu Werbezwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    30.000 EUR Schadensersatz für Jens Lehmann wegen unerlaubter Foto-Nutzung

  • s-i-r.de (Pressebericht, 12.03.2009)

    Unerlaubte Werbefotos - 30.000 Euro Schadensersatz für Lehmann

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Jens Lehmann erhält 30.000,- EUR Schadensersatz wegen unerlaubter Foto-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Jens Lehmann erhält 30.000,- EUR Schadensersatz wegen unerlaubter Foto-Werbung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06

    200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 3 O 363/08
    Er nimmt ferner Bezug auf die Entscheidung bezüglich F. des Landgerichts Hamburg (AfP 2006, 585), in der dem dortigen Kläger wegen einer Werbung mit einem verfremdeten Bildnis eine Lizenzgebühr in Höhe von EUR 250.000,- zugesprochen wurde.

    Der Vergleich mit den zitierten Entscheidungen des LG München (ZUM-RD 2006, 465, B.), LG Köln (15.06.2005, Az.: 28 O 40/05, J.) und LG Hamburg (AfP 2006, 585, F.) führt nicht zu einem höheren Betrag einer fiktiven Lizenzgebühr im vorliegenden Fall.

    In der vom Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Hamburg (AfP 2006, 585) wurde in einem ähnlich gelagerten Fall eine Abrechnung von zwei Abmahnschreiben zugelassen.

    Dieser Streitwert lag auch den Abmahnungen im Verfahren vor dem LG Köln (15.06.2005, Az.: 28 O 40/05, J.) und dem LG Hamburg (AfP 2006, 585, F.) zugrunde.

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 3 O 363/08
    Die Befugnis des Klägers, über die werbemäßige Verwertung seines Bildes selbst zu entscheiden, ist nach ständiger Rechtsprechung ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht (BGH NJW 1992, 2084 - J. F. m. w. N.).

    Wird ein Foto ohne Einwilligung des Abgebildeten und ohne vorherige Rückfrage zu Werbezwecken veröffentlicht, so kann die darin liegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur unter ganz besonderen Umständen unverschuldet sein (BGH NJW 1992, 2084 - J. F.), so dass hier mangels gegenteiliger Anhaltspunkte von schuldhaftem Handeln auszugehen ist.

    Dabei sind alle Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen, also u.a. die Auflagenstärke und Verbreitung der Banner, die Art und Gestaltung der Anzeige sowie die Werbewirkung der Bildveröffentlichung (BGH NJW 1992, 2084 - J. F.).

  • LG München I, 22.02.2006 - 21 O 17367/03

    Zur Werbung - Für Presseprodukte - mit Bildnissen von prominenten Personen der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 3 O 363/08
    Er habe unter Deutschlands Sportlern derzeit den höchsten Werbewert und sei deutlich bekannter als B., dem bereits erstinstanzlich vom Landgericht München I (ZUM-RD 2006, 465) Schadensersatz in Höhe von EUR 1, 2 Mio. zugesprochen worden sei.

    Der Vergleich mit den zitierten Entscheidungen des LG München (ZUM-RD 2006, 465, B.), LG Köln (15.06.2005, Az.: 28 O 40/05, J.) und LG Hamburg (AfP 2006, 585, F.) führt nicht zu einem höheren Betrag einer fiktiven Lizenzgebühr im vorliegenden Fall.

    Darüber hinaus ist der Marktwert des Klägers, der sicher ein sehr bekannter und bei vielen Fans beliebter ... Spieler ist, nach Ansicht der Kammer dennoch nicht mit dem Marktwert von B., der beispielsweise nach einer Umfrage des ZDF unter den Top Ten der besten deutschen XYZ des Jahrhunderts auf Platz X rangiert und damit als ... Bekanntester deutscher XYZ des Jahrhunderts wahrgenommen wird (so auch LG München, ZUM-RD 2006, 465), oder J., der "..." leitet, oder F., der bis ... gewesen ist, zu vergleichen.

  • LG München I, 13.03.2002 - 21 O 12437/99
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 3 O 363/08
    Schließlich sei die Entscheidung des Landgerichts München I (ZUM 2002, 565) einschlägig, in der B., der auf der unteren Hälfte eines Werbeprospekts abgebildet war, der einmalig in einer Auflage von 236.000 Stück in der Süddeutschen Zeitung beigelegt war, eine Lizenzgebühr in Höhe von EUR 80.784, 12 (DM 158.000,-) zugesprochen wurde.

    Seine Abbildung in einer Beilage der Süddeutschen Zeitung, die zu einer Forderung von ca. EUR 80.000,- (LG München ZUM 2002, 565) führte, hatte eine Auflage von 236.000.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 3 O 363/08
    Subsidiär und verschuldensabhängig ergibt sich auch ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 1 und 2 Abs. 1 GG (BGH NJW 2000, 2195 - M. D.) oder § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 22 ff KUG, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht nur dem Schutz ideeller Interessen, sondern auch den vermögensrechtlichen Interessen dient.
  • OLG Hamburg, 02.06.2007 - 8 W 107/07

    Anrechnung der vorangegangenen Kosten der Abmahnung auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 3 O 363/08
    Der Kläger verweist hierzu auf ein Urteil des BGH (22.01.2008, Az.: VIII ZB 57/97) und des Oberlandesgerichts Hamburg (MDR 2007, 1224).
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