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LG Frankfurt/Main, 12.05.1993 - 3/2 O 97/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verspätete Rüge der internationalen und örtlichen Unzuständigkeit nach Art. 18 EuGVÜ
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1993, 933
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97 Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 4.7.1997 auf die Klage erwidert, jedoch erst mit Schriftsatz vom 26.9.1997 die Zuständigkeit gerügt Es kann dahinstehen, ob die zuständigkeitsbegründende Einlassung noch auf Verspätung nach Maßgabe der §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO gestützt werden kann (so die bislang hM, vgl. OLG Düsseldorf, RIW 1990, 689; OLG Frankfurt, RIW 1993, 933; Leipold, IPRax 1982, 222,224; MünchKomm-Gottwald, Schußanhang B.1., EuGVÜ Art. 18 Rz.7; Schack, Internat. Zivilverfahrensrecht, 2.Aufl., Rz.488;… aA OLG L3, NJW 1988, 2182, Kropholler, Europ. Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Art. 18 Rz.1), nachdem der BGH zu § 39 ZPO entschieden hat, die Rüge der internationalen Unzuständigkeit könne noch in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (BGHZ 134, 127 = NJW 1997, 397; vgl. Anm. Pfeiffer, ZZP 1997, 370).