Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 12.10.2017 - 2-13 S 107/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Protokollberichtigung besteht jedenfalls dann nicht, wenn sich durch die begehrte Änderung die Rechtsposition des Klägers nicht rechtlich erheblich verbessern würde. Dies ist bei Mitteilungen über den Verlauf der Sitzung idR nicht der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu den Grenzen eines Anspruchs auf Protkollberichtigung; §§ 21 Abs. 6, 23, 24 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Protokollberichtigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Protokollberichtigungsanspruch eines Wohnungseigentümers? (IMR 2018, 62)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 10.07.2017 - 93 C 813/17
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2017 - 13 S 107/17
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2017 - 2-13 S 107/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 31.08.2012 - 318 S 8/12
Modernisierende Instandhaltung: Dreiviertelmehrheit reicht!
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2017 - 13 S 107/17
Es entspricht einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung, dass ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis nur gegeben sein kann, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde (LG Dresden, ZWE 2014, 54; LG Stuttgart NZM 2015, 790; LG Hamburg ZMR 2013, 63; LG Dessau-Roßlau NZM 2012, 467).Dies kann jedenfalls dann gegeben sein, wenn die fehlerhafte Wiedergabe Auswirkungen auf ein Beschlussergebnis hat (LG Hamburg, ZMR 2013, 63; vgl. aber auch Kammer ZMR 2017, 261), denn das Protokoll ist nicht über den Verlauf der Sitzung sondern über die Beschlussfassung zu erstellen (§ 21 Abs. 6 WEG).
- LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2017 - 13 S 107/17
Es entspricht einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung, dass ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis nur gegeben sein kann, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde (LG Dresden, ZWE 2014, 54; LG Stuttgart NZM 2015, 790; LG Hamburg ZMR 2013, 63; LG Dessau-Roßlau NZM 2012, 467). - LG Dessau-Roßlau, 08.09.2011 - 1 T 208/11
Wohnungseigentümerversammlung: Voraussetzungen eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2017 - 13 S 107/17
Es entspricht einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung, dass ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis nur gegeben sein kann, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde (LG Dresden, ZWE 2014, 54; LG Stuttgart NZM 2015, 790; LG Hamburg ZMR 2013, 63; LG Dessau-Roßlau NZM 2012, 467).
- AG Hamburg-St. Georg, 12.01.2024 - 980b C 21/23
Änderung eines Versammlungsprotokolls
Es entspricht gefestigter - und vom erkennenden Gericht geteilter - Rechtsprechung, dass ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis nur gegeben sein kann, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde (vgl. LG Frankfurt/Main, ZWE 2018, 137, Rn. 3 m.w.N. = ZMR 2018, 354).