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   LG Frankfurt/Main, 12.12.2014 - 5/12 KLs 14/12   

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https://dejure.org/2014,45643
LG Frankfurt/Main, 12.12.2014 - 5/12 KLs 14/12 (https://dejure.org/2014,45643)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.12.2014 - 5/12 KLs 14/12 (https://dejure.org/2014,45643)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 5/12 KLs 14/12 (https://dejure.org/2014,45643)
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  • OLG Frankfurt, 03.06.2009 - 3 Ws 214/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vorrang vor einem strafprozessualen Arrest von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.12.2014 - 12 KLs 14/12
    Nach einer Auffassung ist in diesen Fällen jedenfalls ein nur zur Rückgewinnungshilfe angeordneter strafprozessualer dinglicher Arrest mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das arrestierte Vermögen auch dann aufzuheben, wenn er bereits vollstreckt wurde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.3.2012 NZI 2013, 552 m. w. N.; im Ergebnis auch Rönnau ZInsO 2012, 509, 518; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2009 BeckRS 2009, 21744; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 111c, Rdnr. 12a m. w. N.).

    Es gilt insofern das Verbot der Einzelvollstreckung nach Verfahrenseröffnung (KG Berlin a.a.O., 445; OLG Nürnberg a. a. O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2009 a. a. O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 50. Aufl., § 111e, Rdnr. 15a und § 111b Rdnr. 6 m. w. N.; Rönnau a. a. O.).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 28/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls bei der Bestechung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.12.2014 - 12 KLs 14/12
    Das gilt schon deshalb, weil der jeweilige Geschäftsherr unabhängig vom Vorliegen deliktischer Ansprüche gegenüber der F. als seiner Beauftragten jedenfalls einen aus §§ 687 II 1, 681 S. 2, 667 BGB folgenden Anspruch auf Herausgabe des durch die Bestechlichkeit erlangten Schmiergelds hat (BGH NStZ 2014, 397).
  • KG, 10.06.2013 - 2 Ws 190/13

    Dinglicher Arrest und Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.12.2014 - 12 KLs 14/12
    Das gelte auch in Fällen der Rückgewinnungshilfe, weil der dingliche Arrest in diesen Fällen allein der Sicherung des staatlichen Auffangrechtserwerbs i. S. d. § 111i V StPO diene (KG Berlin, Beschluss vom 10.6.2013 wistra 2013, 445 ff.; im Ausgangspunkt zustimmend Rönnau a. a. O. ).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.12.2014 - 12 KLs 14/12
    Nach einer Auffassung ist in diesen Fällen jedenfalls ein nur zur Rückgewinnungshilfe angeordneter strafprozessualer dinglicher Arrest mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das arrestierte Vermögen auch dann aufzuheben, wenn er bereits vollstreckt wurde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.3.2012 NZI 2013, 552 m. w. N.; im Ergebnis auch Rönnau ZInsO 2012, 509, 518; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2009 BeckRS 2009, 21744; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 111c, Rdnr. 12a m. w. N.).
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