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   LG Frankfurt/Main, 13.01.2017 - 2-13 S 186/14   

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https://dejure.org/2017,423
LG Frankfurt/Main, 13.01.2017 - 2-13 S 186/14 (https://dejure.org/2017,423)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.01.2017 - 2-13 S 186/14 (https://dejure.org/2017,423)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Januar 2017 - 2-13 S 186/14 (https://dejure.org/2017,423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Mehrheitsbeschluss über Klimaanlageninstallation

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Modernisierungsbeschluss für einzelne Wohnungseigentümer unwirksam (§ 22 WEG) ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung der Modernisierung von der baulichen Veränderung im Rahmen des § 22 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außen-Klimaanlage mit Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft erlauben?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Außen-Klimaanlage bedarf einer WEG-Genehmigung

  • mietrecht-frankfurt-am-main.de (Kurzinformation)

    Modernisierung oder bauliche Maßnahme in der WEG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klimaanlage an der Außenfassade geht nur bei Zustimmung aller

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer Anbringen einer Klimaanlage erlauben - Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung der Modernisierung von der baulichen Veränderung im Rahmen des § 22 WEG (IMR 2017, 109)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 530
  • NZM 2017, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Darmstadt, 24.10.2014 - 313 C 187/14

    Klimaanlage als Modernisierung nach § 22 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2017 - 13 S 186/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 24.10.2014 (Az.: 313 C 187/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die zulässige Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 24.10.2014 (Az.: 313 C 187/14) ist begründet.

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