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   LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 2-13 T 10/04   

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LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 2-13 T 10/04 (https://dejure.org/2020,2702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.02.2020 - 2-13 T 10/04 (https://dejure.org/2020,2702)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 2-13 T 10/04 (https://dejure.org/2020,2702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjähren Gebührenforderungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53

    Aufrechnung mit Rüstungsforderungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
    Soweit die Aufrechnungserklärung offenbar auch künftige Forderungen des Schuldners erfassen sollte, geht sie ohnehin ins Leere, da eine Aufrechnung gegen künftige Forderungen nicht möglich ist (BGHZ 17, 19, 29f.).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14

    Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
    Denn selbst wenn man in diesem Stundungsgesuch ein Anerkenntnis sehen wollte (BGH NJW 1978, 1914), kann dies nicht die Wirkungen des § 212 BGB auslösen, da insoweit erforderlich ist, dass die Verjährung zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses noch nicht abgelaufen ist (BGH NJW 2015, 1589 Rn. 11 mwN).
  • OLG Hamm, 16.06.2004 - 8 UF 8/04

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
    Denn insoweit handelt es sich nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme sondern um die Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 795; Lakkis juris-PK § 212 Rn. 25).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
    Beginn für die erneute Verjährung ist nach gefestigter Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (RG 128, 76) für § 212 BGB der Tag nach der Vollstreckungshandlung und nicht erst der Jahresablauf (vgl. BGHZ 137, 193 zu 4, 4 c; BGHZ 122, 287 zu III 2 c cc; st. Rspr.).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
    Beginn für die erneute Verjährung ist nach gefestigter Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (RG 128, 76) für § 212 BGB der Tag nach der Vollstreckungshandlung und nicht erst der Jahresablauf (vgl. BGHZ 137, 193 zu 4, 4 c; BGHZ 122, 287 zu III 2 c cc; st. Rspr.).
  • FG Sachsen, 09.01.2015 - 6 Ko 1464/14

    Unterbrechung der Verjährung von Gerichtskosten bei unbekanntem Aufenthalt des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
    Maßgeblich ist dabei nicht der Zugang (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09. Januar 2015 - 6 Ko 1464/14 -, juris), was sich daraus ergibt, dass § 5 Abs. 3 GKG ebenso wie § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die behördlichen Maßnahmen und nicht den Zugang abstellt.
  • BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04
    Denn selbst wenn man in diesem Stundungsgesuch ein Anerkenntnis sehen wollte (BGH NJW 1978, 1914), kann dies nicht die Wirkungen des § 212 BGB auslösen, da insoweit erforderlich ist, dass die Verjährung zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses noch nicht abgelaufen ist (BGH NJW 2015, 1589 Rn. 11 mwN).
  • LAG Köln, 09.02.2023 - 6 Sa 497/22

    Teilzeit; Vollzeitvergütung; Irrtum; Rückforderung; Kenntnis der Bereicherung;

    Denn insoweit handelt es sich nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern um die Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts (LG Frankfurt v. 13.02.2020 - 2-13 T 10/04 -).
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