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   LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 2-24 S 202/22   

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LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 2-24 S 202/22 (https://dejure.org/2023,5219)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.03.2023 - 2-24 S 202/22 (https://dejure.org/2023,5219)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. März 2023 - 2-24 S 202/22 (https://dejure.org/2023,5219)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.2021 - IV ZR 269/20

    Unzulässigkeit der Revision wegen nicht grundsätzlicher Bedeutung der tatsächlich

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Denn - wie die Beklagte zutreffend annimmt - setzt eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne von § 522 Abs. 2 ZPO, ebenso wie bei § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, voraus, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage als im konkreten Fall entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft, und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH Beschlüsse vom 24. März 2021 - IV ZR 269/20, FamRZ 2021, 1068 Rn. 13; vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18, FamRZ 2020, 287 Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (BGH Beschluss vom 24. März 2021 aaO; BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - IV ZR 305/21 -, Rn. 5, juris).

  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz für Betriebsschließung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (BGH Beschluss vom 24. März 2021 aaO; BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - IV ZR 305/21 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21

    Ausgleichsanspruch wegen Verspätung des Fluges von mehr als drei Stunden nach der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Soweit die Beklagte auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 03.05.2022 zum Az. X ZR 122/21 verweist, betrifft dieser Vorlagebeschluss eine andere, mit diesem Rechtsstreit nicht im Zusammenhang stehende Frage.
  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 49/07

    Anspruchsgegner von Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung oder Annullierung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Weder schuldet der Reiseveranstalter Ausgleichsansprüche (vgl. BGH Beschluss vom 11.3.2008, Az. X ZR 49/07) noch schuldet das Luftfahrtunternehmen Ansprüche aus dem Pauschalreisevertrag.
  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Auch der BGH geht in seinem Urteil vom 10.12.2009 (Az. Xa ZR 61/09, R 7, juris) davon aus, dass Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung der regelmäßigen Verjährung nach §§ 194 Abs. 1, 195 BGB unterliegen.
  • BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18

    Bestimmung der Erbfolge anhand eines notariellen Testaments; Rechtzeitiger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Denn - wie die Beklagte zutreffend annimmt - setzt eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne von § 522 Abs. 2 ZPO, ebenso wie bei § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, voraus, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage als im konkreten Fall entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft, und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH Beschlüsse vom 24. März 2021 - IV ZR 269/20, FamRZ 2021, 1068 Rn. 13; vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18, FamRZ 2020, 287 Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 24.10.2019 - C-756/18

    easyJet Airline - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Genau dieses bringt der EuGH in der im Beschluss vom 02.01.2023 zitierten Randnummer 28 des Urteils vom 24.10.2019 (Az. C-756/18) zum Ausdruck.
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