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   LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 2-13 S 92/17   

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https://dejure.org/2018,34493
LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 2-13 S 92/17 (https://dejure.org/2018,34493)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.09.2018 - 2-13 S 92/17 (https://dejure.org/2018,34493)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. September 2018 - 2-13 S 92/17 (https://dejure.org/2018,34493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan besteht eine Beschlusskompetenz. Nach dem Beschluss über die Jahresabrechnung begrenzt sich der Anspruch auf Forderungen aus dem Wirtschaftsplan auf den in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 3, 5
    Kompetenz der WEG zum Beschluss über Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans/Begrenzung des Anspruchs auf Hausgeldzahlungen durch beschlossene Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlusskompetenz der WEG für Fortgeltung eines Wirtschaftsplans?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung durch den Verband: Nicht mit einer negativen Abrechnungsspitze! (IMR 2019, 29)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kompetenz der WEG zum Beschluss über Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans/Begrenzung des Anspruchs auf ... - Anmerkung zum Urteil des LG Frankfurt/M vom 13.09.2018 - 2-13 S 92/17" von Prof. Dr. Matthias Becker, original erschienen in: ZfIR 2019, 88 - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Dass ein Wirtschaftsplan nicht nur für das laufende Abrechnungsjahr Wirkungen entfalten kann, hat der BGH für abgelaufene Wirtschaftsjahre bereits entschieden und hält eine Beschlussfassung auch über einen Wirtschaftsplan auch für vergangene Zeiträume jedenfalls dann für möglich, wenn der vorangegangene Beschluss über den Wirtschaftsplan nichtig (BGH NJW 2014, 2197 Rn. 21) oder erfolgreich angefochten worden ist (vgl. noch weitergehend LG Hamburg, ZMR 2015, 784).

    Insoweit kommt die Funktion der Jahresabrechnung zur Anpassung der laufend zu erbringenden Vorschüsse (so BGH NZM 2014, 436 Rn. 20) an die tatsächlichen Kosten zum Tragen (Staudinger/Häublein, Neubearb. 2018, § 28 Rn. 216).

  • LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12

    Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Hierzu besteht nach einhelliger Auffassung jedenfalls dann eine Beschlusskompetenz, wenn - wie hier - nur eine Fortgeltung für einen konkreten Wirtschaftsplan bis zum Beschluss des nächsten Plans getroffen wird (vgl. nur Staudinger/Häublein Neubarb. 2018 § 28 Rn. 159; Niedenführ/Vandenhouten § 28 Rn. 13; BeckOK WEG/Bartholome WEG § 28 Rn. 21; LG Hamburg ZWE 2018, 219; aA LG Itzehoe ZMR 2014, 144; Merle ZWE 20014, 133; Jennißen § 28 Rn. 63a - nur bis zur nächsten Versammlung).

    Dem kann insbesondere nicht entgegengehalten werden, dass ein Wirtschaftsplan nur eine Zahlungspflicht für ein konkretes Kalenderjahr begründen könne (so LG Itzehoe ZMR 2014, 144).

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Demzufolge werden auch durch die Jahresabrechnung die Verpflichtung zur Vorschussleistung angepasst und korrigiert (so ausdr. BGH NJW 2012, 2797 Rn. 23).
  • LG Dortmund, 24.06.2014 - 1 S 18/13

    Jahresabrechnung deckelt den Anspruch aus dem Wirtschaftsplan!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Jedoch ist allgemein anerkannt (vgl. nur LG Köln ZWE 2014, 135; LG Dortmund ZWE 2014, 365; Bärmann/Becker WEG § 28 Rn. 65; Niedenführ/Vandenhouten WEG § 28 Rn. 95; Hügel/Elzer § 28 Rn. 54; jew. m.w.N.), dass durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, die zuvor bestehende Wohngeldzahlungsverpflichtung auf den Betrag begrenzt wird, der durch die Jahresabrechnung ausgewiesen wird.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Um zu vermeiden, dass es zu einer Verdopplung der Anspruchsgrundlage kommt, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der spätere Beschluss betreffend die Jahresabrechnung nur hinsichtlich der sog. Abrechnungsspitze anspruchsbegründend wirkt (BGH, Urteil v. 9.3. 2012 - V ZR 147/11 = ZWE 2012, 260).
  • LG Köln, 05.09.2013 - 29 S 40/13

    Wohngeldnachzahlung nach der Jahresabrechnung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Jedoch ist allgemein anerkannt (vgl. nur LG Köln ZWE 2014, 135; LG Dortmund ZWE 2014, 365; Bärmann/Becker WEG § 28 Rn. 65; Niedenführ/Vandenhouten WEG § 28 Rn. 95; Hügel/Elzer § 28 Rn. 54; jew. m.w.N.), dass durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, die zuvor bestehende Wohngeldzahlungsverpflichtung auf den Betrag begrenzt wird, der durch die Jahresabrechnung ausgewiesen wird.
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Die Vorschüsse, begründet durch den Wirtschaftsplan, müssen grundsätzlich weiterhin geleistet werden (BGH NJW 1996 725).
  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
    Hierzu besteht nach einhelliger Auffassung jedenfalls dann eine Beschlusskompetenz, wenn - wie hier - nur eine Fortgeltung für einen konkreten Wirtschaftsplan bis zum Beschluss des nächsten Plans getroffen wird (vgl. nur Staudinger/Häublein Neubarb. 2018 § 28 Rn. 159; Niedenführ/Vandenhouten § 28 Rn. 13; BeckOK WEG/Bartholome WEG § 28 Rn. 21; LG Hamburg ZWE 2018, 219; aA LG Itzehoe ZMR 2014, 144; Merle ZWE 20014, 133; Jennißen § 28 Rn. 63a - nur bis zur nächsten Versammlung).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2021 - 25 S 58/19
    Hierzu besteht nach einhelliger Auffassung jedenfalls dann eine Beschlusskompetenz, wenn - wie hier - nur eine Fortgeltung für einen konkreten Wirtschaftsplan getroffen wird (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2018, - V ZR 2/18; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 13. September 2018, - 2-13 S 92/17; Landgericht Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017, - 318 S 15/17; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018 § 28 Rn. 159; BeckOK WEG/Bartholome WEG § 28 Rn. 21).
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