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   LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 2-23 O 379/15   

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https://dejure.org/2020,13759
LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 2-23 O 379/15 (https://dejure.org/2020,13759)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.05.2020 - 2-23 O 379/15 (https://dejure.org/2020,13759)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 2-23 O 379/15 (https://dejure.org/2020,13759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 240 ZPO, § 850 b ZPO
    Verfahrensunterbrechung bei Insolvenzeröffnung im Streit über Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Das Tatbestandsmerkmal "lebenslang" bezieht sich auch auf die Alternative des Leistungsbeginns "nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit" (BGH VersR 2011, 1252 Rn. 17 ff.).

    Sie beschränkt sich auch nicht auf Ansprüche von Arbeitnehmern und Beamten (BGH VersR 2011, 1252 Rn. 42 ff.).

    Insoweit die Berufsunfähigkeitsrente für pfändbar erklärt wird, fällt sie in die Insolvenzmasse (vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41).

    Dem steht zum einen entgegen, dass der von einer solchen Entscheidung maßgeblich betroffene Insolvenzverwalter nicht Partei des vorliegenden Verfahrens ist und deshalb im Zusammenhang mit der Entscheidung nicht gehört werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41; in den dort angegebenen Konstellationen war jeweils der Insolvenzverwalter Partei des Rechtsstreits).

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08

    Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Auch wenn § 850b ZPO in § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist die Vorschrift trotzdem im Insolvenzverfahren insgesamt entsprechend anzuwenden (BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10 ff.).

    Insoweit die Berufsunfähigkeitsrente für pfändbar erklärt wird, fällt sie in die Insolvenzmasse (vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41).

    Dem steht zum einen entgegen, dass der von einer solchen Entscheidung maßgeblich betroffene Insolvenzverwalter nicht Partei des vorliegenden Verfahrens ist und deshalb im Zusammenhang mit der Entscheidung nicht gehört werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41; in den dort angegebenen Konstellationen war jeweils der Insolvenzverwalter Partei des Rechtsstreits).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06

    Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Sie erfasst jedoch nach Wortlaut und Systematik nur auf Versicherungsverträgen beruhende Rentenbezüge von Beamten und Arbeitnehmern, nicht aber die von Selbstständigen (BGH NJW-RR 2008, 496 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsrente sind gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO bedingt pfändbar (BGH NJW 2018, 2732 Rn. 20).
  • BGH, 16.05.2019 - V ZR 295/16

    Unterbrechung des Verfahrens im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Damit kommt der Grundsatz zum Tragen, dass das Verfahren insgesamt unterbrochen wird, wenn mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, von denen nur ein Teil die Insolvenzmasse betrifft (vgl. BGH FamRZ 2018, 1347 Rn. 38; BGH NJW-RR 2019, 1032 Rn. 9).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Anders könnte es allenfalls sein, wenn es von vornherein offensichtlich der Billigkeit entspräche, dass die Berufsunfähigkeitsrente hier insgesamt unpfändbar ist (vgl. zur Krankenversicherung BGH NJW-RR 2014, 683 Rn. 19).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Da die Frage der Unterbrechung eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung betrifft, gilt dies im Übrigen im Falle der Unterbrechung selbst dann, wenn sich die Parteien darüber einig sind, dass keine Unterbrechung eingetreten sei (BGH WM 2012, 852 Rn. 12).
  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 114/17

    Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen Formmarke für Kaffeekapseln nach Ablauf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Ist die Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei zwischen den Prozessparteien streitig, ist hierüber durch Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO zu entscheiden (BGHZ 195, 233 Rn. 5; BGH WM 2019, 681 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - 17 E 768/12

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung im Falle einer Klage auf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Wenn schon, wie oben angegeben, das Verfahren insgesamt unterbrochen wird, wenn mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, von denen nur ein Teil die Insolvenzmasse betrifft, muss dies erst recht gelten, wenn ein einheitlicher Anspruch in einen pfändbaren Teil, der die Insolvenzmasse betrifft, und einen unpfändbaren Teil, der die Insolvenzmasse nicht betrifft, zerlegt wird (im Ergebnis a.A. ohne Begründung OVG Münster v. 30.10.2012 - 17 E 768/12, das eine derartige teilweise Unterbrechung annimmt).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
    Ist die Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei zwischen den Prozessparteien streitig, ist hierüber durch Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO zu entscheiden (BGHZ 195, 233 Rn. 5; BGH WM 2019, 681 Rn. 8).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

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