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   LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 2-13 S 184/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6286
LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 2-13 S 184/16 (https://dejure.org/2018,6286)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.03.2018 - 2-13 S 184/16 (https://dejure.org/2018,6286)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. März 2018 - 2-13 S 184/16 (https://dejure.org/2018,6286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ein Beschluss den Winterdienst anstatt von Fremdfirmen durch die Einstellung von Minijobbern durchführen zu lassen, entspricht jedenfalls dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer über die damit verbundenen Risiken und Pflichten nicht hinreichend ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung muss nachvollziehbar sein / Minijobs (hier: Schneeräumdienst) dürfen nur bei Aufklärung der Wohnungseigentümer vergeben werden/ Wirtschaftsplan muss mit EInladung versendet werden; §§ 21, 23, 28 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Winterdienst durch angestellte Minijobber: Auf die Risiken muss hingewiesen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Winterdienst mit Mini-Jobbern - keine ordnungsgemäße Verwaltung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Wirtschaftsplan zu spät verteilt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    WEG-Beschluss zur Übertragung des Winterdienstes auf Minijobber unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschluss über Beauftragung von Mini-Jobbern anstatt Fremdfirma mit Winterdienst durch Wohnungseigentümer entspricht regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung - Wohnungseigentümer müssen jedenfalls über mit Mini-Jobs verbundenen Risiken und Pflichten informiert werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss über Wirtschaftsplan nur nach vorheriger Übersendung des Plans (IMR 2018, 200)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Winterdienst durch angestellte Minijobber: Auf die Risiken muss hingewiesen werden! (IMR 2018, 201)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1168
  • NZM 2018, 757
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16
    Insofern gilt, dass eine Übersendung von Unterlagen zu einem vorgeschlagenen Beschluss erforderlich ist, wenn für die Beschlussfassung eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Unterlagen von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. dazu BGH, ZWE 2012, 125; Niedenführ, WEG, § 23 Rn. 51; Jennißen/ Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 56; Bärmann/ Merle, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 87).

    Dies wird etwa regelmäßig - auch von der Kammer - im Hinblick auf Abrechnungen und Wirtschaftspläne angenommen (vgl. nur BGH, ZWE 2012, 125; Niedenführ § 23 Rn. 68; Jennißen/ Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 56, mit weiteren Beispielen; Bärmann/ Merle, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 87; Kammer ZWE 2017, 48).

  • AG Berlin-Mitte, 14.04.2005 - 71 II 147/04
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16
    Jedenfalls sind an jeden Minijob vielfältige sozial- und arbeitsrechtliche Folgen geknüpft, über die die Eigentümer nicht unterrichtet wurden, so dass es auszuschließen ist, dass sie bei der Beschlussfassung überhaupt die (Haftungs-)Folgen des Beschlusses hinreichend gewürdigt und überblickt haben (so auch zur Umstellung des Sicherheitsdienstes auf geringfügig Beschäftigte AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 14. April 2005 - 71 II 147/04 -, Rn. 16, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12

    Anfechtungsklage gegen die Wahl einer haftungsbeschränkten UG zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16
    Ein derartiger Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung auf der Basis einer unzureichenden Tatsachengrundlage treffen (vgl. Kammer ZMR 2017, 579; NZM 2014, 439; jew. mwN).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16
    Soweit die Beklagten meinen, die hier vorliegende Diskrepanz in ihrem Schriftsatz vom 04.01.2017 erläutern zu können, kann dies keinen Erfolg haben, denn die Jahresabrechnung muss aus sich heraus auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 189/16 -, Rn. 7, juris).
  • LG Saarbrücken, 27.04.2018 - 13 S 165/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einem Betriebsgelände

    Schließlich existiert auch keine Beschilderung, durch die das Befahren der Einfahrt beschränkt und beispielsweise nur Werksangehörigen vorbehalten würde (vgl. hierzu Kammer, Urteil vom 12.05.2017 - 13 S 184/16).
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 13 S 65/19

    Keine Jahresabrechnung vorab übersendet - keine Beschlussfassung!

    Dies wird etwa regelmäßig - auch von der Kammer - im Hinblick auf Abrechnungen und Wirtschaftspläne angenommen (vgl. nur BGH, NJW-RR 2012, 343; Kammer NJW-RR 2018, 1168; NJW-RR 2019, 75).
  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 23/20

    Wiederbestellung des Verwalters: Vorhandene Alternativangebote müssen vorgelegt

    Dann müssen den Eigentümern diese auch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich ist (vgl. dazu Kammer NZM 2018, 757; ZWE 2017, 48; Hügel/Elzer, 3. Aufl. § 24 Rn. 101).
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Diese Rüge greift entsprechend den Ausführungen des Amtsgerichts durch; nach dem Beschlusstext ist ausdrücklich offengeblieben, welches Fenster des jeweils benannten Typs konkret von der Schreinerei ... entsprechend bearbeitet werden soll (so auch fehlende Bestimmtheit annehmend bei Beschluss betreffend die Fällung " einiger Bäume ", ohne diese konkret zu bezeichnen, LG Frankfurt, ZWE 2018, 274, 275; vgl. bei Sanierungsmaßnahmen LG Frankfurt, ZMR 2018, 854 ff.).

    Allgemein formuliert, wird eine Übersendung bzw. eine sonstige Zurverfügungstellung von Unterlagen (vgl. dazu Greiner, a.a.0., § 4, Rdnr. 15) zu einem vorgeschlagenen Beschluss erforderlich sein, wenn für die Beschlussfassung eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Unterlagen von wesentlicher Bedeutung ist (so auch LG Itzehoe, ZWE 2021, 167; LG Frankfurt, NJW-RR 2018, 1168, 1169; LG Frankfurt, ZWE 2017, 48; LG München I, a.a.0.; Jennißen/Schultzky, WEG, 7. Auflage, § 24, Rdnr. 56).

  • LG Frankfurt/Main, 01.11.2018 - 13 S 112/17

    Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die

    Dies wird etwa regelmäßig - auch von der Kammer - im Hinblick auf Abrechnungen und Wirtschaftspläne angenommen (vgl. nur BGH, ZWE 2012, 125; Niedenführ § 23 Rn. 68; Jennißen/ Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 56, mit weiteren Beispielen; Bärmann/ Merle, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 87; Kammer ZWE 2017, 48; NJW-RR 2018, 1168 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] ).
  • AG Mülheim/Ruhr, 10.01.2023 - 27 C 1086/21

    Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur

    ein Beschluss ist daher anfechtbar, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung auf der Basis einer unzureichenden Tatsachengrundlage treffen (Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 18 Rn. 42 mit Hinweisen auf BGH NJW 2018, 1749 Rn. 14; 2015, 3651 Rn. 46; LG Frankfurt a. M. ZWE 2018, 274 Rn. 9; ZMR 2017, 579; NZM 2014, 439).
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