Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 15.04.2009 - 2-06 O 706/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Denic muss mögliche Rechtsverstöße durch Tippfehler-Domains nicht durch umfassende Prüfung verhindern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorbeugender Unterlassungsanspruch gerichtet auf die Sperrung sog. Tippfehler-Domains wegen zu besorgender Kennzeichenverletzung gegen eine Vergabe- und Registrierungsstelle für Domain-Namen; Unterlassungsanspruch auf eine bedingte vorbeugende Löschungsverpflichtung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 10; 280 MarkenG
DENIC muss nur offensichtliche Rechtsmissbräuche prüfen / Tippfehler-Domain - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Prüfungspflichten der DENIC
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
DENIC muss Tippfehler-Domains nicht auf Rechtsverletzungen prüfen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tippfehlerdomains
Papierfundstellen
- MMR 2009, 704
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 6 U 132/01
Löschung von Domain-Namen: Markenrechtliche Prüfungspflicht der Vergabestelle …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.04.2009 - 6 O 706/08
Hierbei handelt es sich - so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. in seiner Entscheidung "viagratip.de." [MMR 03, 333 (335)] - nicht etwa nur um einen vom BGH erwähnten Beispielsfall, sondern um die Formulierung eines Kriteriums, bei dessen Vorliegen die für eine Störerhaftung der Beklagten notwendige Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung allenfalls gegeben sein kann. - BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92
Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.04.2009 - 6 O 706/08
dann angezeigt, wenn der Störungszustand für den vermeintlichen Störer nicht ohne Weiteres oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar ist [BGH GRUR 1994, 841 (842 f) - Suchwort]. - BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.04.2009 - 6 O 706/08
Unter diesen Umständen kommt ihrem Interesse an einem möglichst kostengünstigen und reibungslosen Ablauf ihres Geschäftsbetriebs ein geringeres Gewicht zu als bspw. dem Interesse der Beklagten an einer möglichst schnellen und preiswerten Domainvergabe [BGHZ 158, 236 - Internetversteigerung I]. - BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01
kurt-biedenkopf.de
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.04.2009 - 6 O 706/08
Diese rechtliche Würdigung wird auch von der BGH-Entscheidung "kurt-biedenkopf.de" [WRP 04, 769 ff] gestützt.
- ArbG Köln, 12.12.2012 - 20 Ca 3689/12
Notwendigkeit der Nutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr für eine …
Auch das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 15.04.2009 (Az. 2-06 O 706/08) ausgeführt, dass eine Domain, in dessen Bestandteil tatsächlich auf den eigentlichen Namensträger verwiesen wird, rechtlich zulässig wäre und dabei beispielhaft die Domain "www.betriebsrat-namensträger.de" benannt (zitiert nach MMR 2009, 704).