Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.02.2021 - 2-13 T 97/20, 92 C 3124/20 (81)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3695
LG Frankfurt/Main, 16.02.2021 - 2-13 T 97/20, 92 C 3124/20 (81) (https://dejure.org/2021,3695)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.02.2021 - 2-13 T 97/20, 92 C 3124/20 (81) (https://dejure.org/2021,3695)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 2-13 T 97/20, 92 C 3124/20 (81) (https://dejure.org/2021,3695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen
  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Eigentümerversammlungen auch während der Corona-Pandemie möglich

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie eine Eigentümerversammlung einberufen; §§ 24 Abs. 3 WEG a.F.; 6 Abs. 1 COVMG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerversammlungen auch während der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    WEG-Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie - Corona-Virus

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Trotz Corona-Krise mögliche Eigentümerversammlung ist durchzuführen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Verwalter darf Durchführung einer Eigentümerversammlung nicht wegen Virus-Pandemie verweigern - Möglichkeit der Durchführung der Eigentümerversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümerversammlung trotz Pandemie? (IMR 2021, 164)

Verfahrensgang

  • AG Wiesbaden - 92 C 3124/20
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2021 - 2-13 T 97/20, 92 C 3124/20 (81)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 592
  • MDR 2021, 554
  • NZM 2021, 406

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 29.03.2021 - 13 T 7/21

    Absagen einer Eigentümerversammlung wegen Corona?

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist während der Corona-Pandemie jedenfalls dann eine Eigentümerversammlung nicht ordnungsgemäß, wenn öffentlich-rechtliche Beschränkungen eine Durchführung nicht gestatten (Kammer, NJW-RR 2021, 144 Rn. 10; Beschluss vom 16.2.2021 - 2-13 T 97/20).

    Unabhängig von der hier nicht geltend gemachten Beeinträchtigung des Teilnahmerechtes aufgrund einer Gefahr der Ansteckung auf einer Versammlung in Zeiten, in denen aufgrund öffentlicher Verordnungen oder Empfehlungen das öffentliche Leben weitgehend heruntergefahren wird (Kammer, Beschluss vom 16.2.2021 - 2-13 T 97/20; Schmidt/Zschieschack, COVID-19, 3. Aufl., § 4 Rz. 9 ff.), besteht ein Anspruch auf eine Absage auch dann, wenn aufgrund der Rechtslage die Teilnahme an der Versammlung ordnungswidrig ist oder zumindest aufgrund einer unklaren Rechtslage für die Teilnehmer die Gefahr besteht, sich ordnungswidrig zu verhalten.

  • AG Bonn, 27.02.2023 - 211 C 57/21

    Pflicht zur Durchführung einer Eigentümerversammlung?

    Sie ist der zentrale Ort für Entscheidungen der Eigentümer, weshalb ein Anspruch auf Durchführung der Eigentümerversammlung besteht, soweit diese durchführbar ist (LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16.2.2021 - 2-13 T 97/20 = ZWE 2021, 372 Rn. 6, beck-online).

    Im Grundsatz bleibt es dabei, dass Versammlungen einmal im Jahr durchzuführen sind (LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16.2.2021 - 2-13 T 97/20 = ZWE 2021, 372 Rn. 6, beck-online).

    Ist dies der Fall, ist die Versammlung durchzuführen (LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16.2.2021 - 2-13 T 97/20 = ZWE 2021, 372 Rn. 6, beck-online).

    Daneben gab es aber auch Zeiten in den Jahren 2020 und 2021, beispielsweise im Herbst 2020, als Schulen und Geschäfte vollständig geöffnet waren, Versammlungen unter Beachtung entsprechender Vorkehrungen und coronaspezifischen Rahmenbedingungen einzuberufen und durchzuführen (LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16.2.2021 - 2-13 T 97/20 = ZWE 2021, 372 Rn. 7, beck-online).

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