Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 16.12.2002 - 3/1 O 89/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ruht Bürgschaftsprozess aus triftigem Grund: Verjährungshemmung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2002 - 3/1 O 89/02
- OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
- BGH, 01.06.2010 - XI ZR 189/10
- BGH, 08.02.2011 - XI ZR 189/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98
Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2002 - 1 O 89/02
Zutreffend ist, dass der Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 143, 381 ff) den Standpunkt vertritt, derjenige, der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen wird, könne - falls sich die Berechtigung seines Einwandes aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne Weiteres ergebe schon im Erst- und nicht erst im Rückforderungsprozess einwenden, der Gläubiger (hier die Klägerin) habe nach dem Inhalt des Vertrags mit dem Hauptschuldner (hier die Streithelferin der Beklagten) keinen Anspruch auf eine solche Sicherung, jedoch ist eine solche Situation hier nicht gegeben:.
- BGH, 08.02.2011 - XI ZR 189/10 LG Frankfurt/Main - Az. 3-1 O 89/02 vom 16.12.2002.