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   LG Frankfurt/Main, 17.02.2022 - 2-28 O 191/21   

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LG Frankfurt/Main, 17.02.2022 - 2-28 O 191/21 (https://dejure.org/2022,12025)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.02.2022 - 2-28 O 191/21 (https://dejure.org/2022,12025)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 2-28 O 191/21 (https://dejure.org/2022,12025)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.02.2022 - 28 O 191/21
    Nach Ansicht der Kammer handelt es sich jedoch bei der von der Klägerin bei der Berechnung ihrer Mietrückstände für 2021 angesetzten Miete in Höhe von 114.570,53 Euro um eine unstreitige Tatsache, so dass diese nicht durch Urkunden belegt werden muss (BGH NJW 74, 1199; Zöller-Geiger, ZPO, § 592 ZPO, Rn. 11).

    Die Beklagte hat im Übrigen die Höhe der vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht ausdrücklich bestritten, so dass ein Nachweis durch Urkunden nicht erforderlich ist (BGH NJW 74, 1199; Zöller-Geiger, ZPO, § 592 Rn. 11).

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.02.2022 - 28 O 191/21
    Diese ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 21.03.2018, VIII ZR 68/17, zulässig.
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