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   LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 2-13 S 168/15   

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https://dejure.org/2018,13970
LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 2-13 S 168/15 (https://dejure.org/2018,13970)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.05.2018 - 2-13 S 168/15 (https://dejure.org/2018,13970)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 2-13 S 168/15 (https://dejure.org/2018,13970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen mit Untergemeinschaften besteht schon dann, wenn die theoretische Möglichkeit einer Inanspruchnahme aus § 10 Abs. 8 WEG für den Anfechtungskläger besteht. Zu den Anforderungen an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sanierungsbeschluss einer Untergemeinschaft kann von allen Wohnungseigentümern angefochten werden; §§ 10 Abs. 8, 21 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierung: Anforderungen an Alternativangebote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alternativangebote bei größeren Sanierungsmaßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrhausanlage: Wer darf Beschlüsse einer Untergemeinschaft anfechten? (IMR 2018, 342)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 19 S 88/12

    Dringende Sanierungsmaßnahmen: Ladungsfristkürzung zulässig!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Hier dürfte ein im Vergleich zur Notmaßnahme reduzierter Prüfungsmaßstab gelten (LG Düsseldorf NJW-RR 2013, 1481 [LG Düsseldorf 14.03.2013 - 19 S 88/12 U.] ).
  • LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17

    Auftragsvergabe durch Wohnungseigentumsverwalter setzt drei Vergleichsangebote

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Ein Beschluss über eine Sanierungsmaßnahme setzt voraus, dass zuvor zumindest drei Alternativangebote eingeholt werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, etwa LG Frankfurt a. M. Beschl. v. 19.4.2017 - 2/13 S 2/17).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13

    Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer besteht ein Rechtschutzbedürfnis dann noch, wenn zumindest im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (Kammer, NJW 2015, 1767; LG Düsseldorf, NZM 2008, 453 = ZMR 2008, 484; Dötsch, NZM 2013, 625 [LG Düsseldorf 08.02.2008 - 19 T 489/07] [635]).
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Allein durch die Vollziehung eines Beschlusses tritt im Rahmen einer diesbezüglichen Anfechtung nicht die Erledigung ein (BayObLG NZM 2002, 623 [BayObLG 11.04.2002 - 2 Z BR 179/01] ).
  • LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 19 T 489/07

    Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer besteht ein Rechtschutzbedürfnis dann noch, wenn zumindest im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (Kammer, NJW 2015, 1767; LG Düsseldorf, NZM 2008, 453 = ZMR 2008, 484; Dötsch, NZM 2013, 625 [LG Düsseldorf 08.02.2008 - 19 T 489/07] [635]).
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Auch die neuerliche BGH-Rechtsprechung (BGH Urt. v. 10.11.2017 - V ZR 184/16) bestätigt diese Ansicht.
  • LG München I, 12.07.2017 - 1 S 15254/16

    Beschluss über Vergütungsvereinbarung mit Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Von einer materiellen Präklusion können diese nicht erfasst sein (LG München I ZWE 2017, 416).
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Sie soll bewirken, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (BGH NZM 2017, 147 [BGH 16.09.2016 - V ZR 3/16] ).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Soweit es - wie hier - um die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen (mit Untergemeinschaften) geht, könnte allenfalls ein Rechtsschutzbedürfnis dann fehlen, wenn eine Haftung nach § 10 Abs. 8 WEG ausgeschlossen ist (Roth in Bärmann WEG § 46 Rn. 113 bzgl. Mehrhausanlagen (mit Verweis auf BGH NJW 2012 1224 [BGH 11.11.2011 - V ZR 45/11] )).
  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist dieser Zulässigkeitsmangel sogar noch im Berufungsverfahren heilbar (BGH NJW 2011, 3237 [BGH 20.05.2011 - V ZR 99/10] ; ZWE 2012, 82); damit wäre es nicht zu vereinbaren, würde man es für erforderlich halten, dass das Rechtsschutzbedürfnis nur innerhalb der Anfechtungsbegründungsfrist vorgetragen werden kann.
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84

    Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümeranlage; Auslegung

  • AG Schwerin, 05.10.2018 - 14 C 508/17
    Ordnungsgemäße Verwaltung liegt nicht vor, wenn der Wohnungseigentümerversammlung lediglich das günstigste Angebot präsentiert wird (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.05.2018 - 2-13 S 168/15).
  • AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21
    Auch diesen nicht stimmberechtigten Eigentümern steht jedoch grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich einer Anfechtungsklage zu, da trotz der entsprechenden Kostenverteilung in der Gemeinschaft auch für diese jedenfalls die theoretische Möglichkeit einer Inanspruchnahme nach § 9a Abs. 4 WEG besteht (vgl. hierzu BeckOK WEG, 48. Edition, Stand 01.03.2022, § 10 WEG, Rz. 10ff., Rz. 24; LG Frankfurt, Urteil v. 17.05.2018, Az. 2-13 S 168/15, BeckRS 2018, 9675).
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