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   LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 2-13 S 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13972
LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 2-13 S 26/17 (https://dejure.org/2018,13972)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.05.2018 - 2-13 S 26/17 (https://dejure.org/2018,13972)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 2-13 S 26/17 (https://dejure.org/2018,13972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Alternativangebote für eine Auftragsvergabe müssen ausnahmsweise dann nicht eingeholt werden, wenn das Auftragsvolumen gering ist oder sich aus anderen Umständen Anhaltspunkte für die Wohnungseigentümer ergeben, dass das vorgelegte Angebot sich im Rahmen des Üblichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vergleichsangebote bei geringem Auftragsvolumen nicht immer erforderlich; § 21 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geringes Auftragsvolumen: Alternativangebote entbehrlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einholung von Alternativangeboten für eine Auftragsvergabe

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Einholung von Alternativangeboten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausnahme von der Pflicht der WEG mindestens drei Alternativangebote einzuholen (IMR 2018, 1028)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Landshut, 25.03.2022 - 14 C 1593/21

    Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschlussfassung einer

    Lediglich bei einem geringen Auftragsvolumen soll auf das Erfordernis verzichtet werden können (LG Frankfurt a. M., ZMR 2018, 788 = BeckRS 2018, 9679; Drasdo NJW-Spezial 2018, 673).
  • AG Schwerin, 05.10.2018 - 14 C 508/17
    Vergleichsangebote sind - wie hier nicht - nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Auftragsvolumen gering ist oder sich aus anderen Umständen Anhaltspunkte für die Wohnungseigentümer ergeben, dass das vorgelegte Angebot sich im Rahmen des Üblichen bewegt (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.05.2018 - 2 - 13 S 26/17 für den Fall der Beauftragung eines Hausmeisterservices für 800, 00 EUR jährlich).
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