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LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 2-13 S 222/13 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 2-13 S 222/13 (https://dejure.org/2015,48834)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG, § 45 Abs. 1 WEG, § 579 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO
Verkündet am: 17.12.2015 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nichtigkeitsklage richtige Klageart zur Überprüfung der Vertretungsbefugnis eines WEG-Verwalters in einem Vorprozess; §§ 27 Abs. 2 Nr. 2, 45 Abs. 1 WEG; 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertretungsmacht des Verwalters zur Bestellung eines Prozessvertreters, Befreiung von anteiligen Prozesskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann kommt der Ausschluss des Verwalters als Zustellungsvertreter in Betracht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langen, 18.11.2013 - 52 C 49/13
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 2-13 S 222/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 13 S 222/13
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kann der Verwalter nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gem. § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen (BGH NJW 2013, 3098). - LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12
Anfechtungsklage gegen die Wahl einer haftungsbeschränkten UG zur …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 13 S 222/13
Dass das Amtsgericht sich dagegen entschieden hat die Klage an den Verwalter zuzustellen, sondern an die einzelnen Wohnungseigentümer genügt insoweit nicht (vgl. Kammer WuM 2014, 428 [BGH 29.04.2014 - VIII ZR 365/13] ). - BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 13 S 222/13
Denn ein derartiger Ausschluss ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes nur dann gegeben, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichtes über die Durchführung der Zustellung aufgrund der Informationen in der Klageschrift die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer besteht (BGH ZWE 2012, 257). - BGH, 29.04.2014 - VIII ZR 365/13
Wohnraummietvertrag auf unbestimmte Zeit: Wert der Beschwer bei Räumungsklage
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 13 S 222/13
Dass das Amtsgericht sich dagegen entschieden hat die Klage an den Verwalter zuzustellen, sondern an die einzelnen Wohnungseigentümer genügt insoweit nicht (vgl. Kammer WuM 2014, 428 [BGH 29.04.2014 - VIII ZR 365/13] ).