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LG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 2-06 O 319/19 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 2-06 O 319/19 (https://dejure.org/2020,11550)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 2-06 O 319/19
- OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 6 W 31/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 24.10.2005 - 6 W 149/05
Marken- und Kostenrecht: Erforderlichkeit einer Abmahnung vor der Einleitung des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 6 O 319/19
Damit ist für die Kammer auch nicht mehr zu prüfen, ob denn der Sequestrationsanspruch tatsächlich bestand und ob ohne die Sequestration die Gefahr gedroht hätte, dass die Antragsgegnerinnen die bei ihr vorhandenen Verletzungsgegenstände veräußern oder sonst beiseiteschaffen ( OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 24.10.2005 - 6 W 149/05 , Rn. 2 , zitiert nach juris).Der von den Antragstellerin geäußerten Missbrauchsgefahr - nämlich einen Sequestrationsantrag zur Umgehung des Abmahnerfordernisses zu stellen - kann dadurch entgegengewirkt werden, dass im Erkenntnisverfahren geprüft wird, ob ein Sicherungsbedürfnis für die Sequestration tatsächlich bestand ( OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 24.10.2005 - 6 W 149/05 , Rn. 3 , zitiert nach juris).
- BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 6 O 319/19
Dies sei etwa dann der Fall, wenn die vorherige Anhörung den Zweck des Verfahrens vereiteln würde (BVerfG, NJW 2018, 3631, Rn. 15).