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   LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 2-13 S 9/15   

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https://dejure.org/2017,47643
LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 2-13 S 9/15 (https://dejure.org/2017,47643)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.09.2017 - 2-13 S 9/15 (https://dejure.org/2017,47643)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. September 2017 - 2-13 S 9/15 (https://dejure.org/2017,47643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Kündigung eines Verwalters und zu den Kündigungsfristen; §§ 23 WEG; 174, 314, 626, 675 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 825
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Denn wenn bereits eine fristlose Kündigung ausgesprochen worden war, muss der Gekündigte auch nach Ablauf dieses Zeitraums damit rechnen, dass bei Ausspruch der Kündigung vorhandene, aber bis dahin noch nicht entdeckte Kündigungsgründe nachgeschoben werden (vgl. BGH vom 01.12.2003, II ZR 161/02, juris, Rdnr. 13).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Ein solcher Anfechtungsprozess hat keine vorgreifliche Wirkung für den Streit über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages (vgl. BGH NJW 2002, 3240).
  • OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Dies gilt insbesondere für Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften (vgl. OLG Köln ZMR 2002, 466 zu § 32 FGG a.F.).
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Jedoch ist dafür ausreichend, dass das zur Entscheidung über die Frage der Kündigung zuständige Organ nach Ausspruch der Kündigung erneut mit der Frage befasst wird, ob die Kündigung auf den neu hervorgetretenen Gesichtspunkt gestützt werden soll, und eine Beschlussfassung herbeigeführt wird, wonach die schon ausgesprochene Kündigung nunmehr (auch) auf diesen neu hervorgetretenen Umstand gestützt werden soll (vgl. BGH vom 20.06.2005, II ZR 18/03, juris, Rdnr. 12 ff; BGH vom 14.10.1991, II ZR 239/90, juris, Rdnr. 12).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Daher können grundsätzlich weitere Gründe nachgeschoben werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen (vgl. BGH DStR 1997, 1338 f.; BGH NJW-RR 1998, 1409).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07

    Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Diese Ansicht vertritt auch der Bundesgerichtshof für das Handeln des Verwalters im Falle der Ungültigerklärung seiner Bestellung (BGH NJW 2007, 2776; ausdr. bestätigt in BGH NJW 2016, 716 Rn. 9).
  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Daher können grundsätzlich weitere Gründe nachgeschoben werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen (vgl. BGH DStR 1997, 1338 f.; BGH NJW-RR 1998, 1409).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Aus der Zurückweisungserklärung muss sich daher in für den Kündigenden hinreichend deutlicher Weise ergeben, dass die Zurückweisung gerade wegen Nichtvorlage der Vollmacht erfolgen soll (vgl. BAG NJW 1981, 2374; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 174 BGB Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1990 - II ZR 245/89

    Beschwer bei Klage gegen die Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages ist rechtlich grundsätzlich abschließend nach den in § 626 Abs. 1 BGB niedergelegten Kriterien und nicht anhand der Regelung der Abberufung in § 26 WEG zu bewerten (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1123, 1124).
  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 239/90

    Verwirkung von Gründen zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15
    Jedoch ist dafür ausreichend, dass das zur Entscheidung über die Frage der Kündigung zuständige Organ nach Ausspruch der Kündigung erneut mit der Frage befasst wird, ob die Kündigung auf den neu hervorgetretenen Gesichtspunkt gestützt werden soll, und eine Beschlussfassung herbeigeführt wird, wonach die schon ausgesprochene Kündigung nunmehr (auch) auf diesen neu hervorgetretenen Umstand gestützt werden soll (vgl. BGH vom 20.06.2005, II ZR 18/03, juris, Rdnr. 12 ff; BGH vom 14.10.1991, II ZR 239/90, juris, Rdnr. 12).
  • OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung

  • LG Hamburg, 13.11.2013 - 318 S 23/13

    Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters: Eigenes Anfechtungsrecht des

  • LG Itzehoe, 12.07.2013 - 11 S 39/12

    Fehlerhafte Jahresabrechnung, unzulässige Führung eines Treuhandkontos und

  • AG Essen, 26.08.2015 - 196 C 37/15

    Verwalter zahlt sich selbst unberechtigte Vergütung: Fristlose Kündigung!

  • BGH, 23.10.2015 - V ZR 76/14

    Notwendige Streitgenossenschaft: Widerruf der Prozesshandlung eines anwesenden

  • LG Berlin, 02.10.2015 - 55 S 206/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Fristlose Abberufung des Verwalters

  • AG Dortmund, 23.05.2019 - 514 C 29/19

    Hausgeld: Wann ist es fällig und kann es bar bezahlt werden?

    Ein Verstoß hiergegen ist - jedenfalls bei Hinzutreten weiterer gewichtiger Umstände - geeignet, die Abberufung des Verwalters bzw. die Kündigung seines Dienstvertrags zu rechtfertigen (LG Frankfurt a. M., Urt. v. 20.9.2017 - 2-13 S 9/15 NZM 2018, 825, 827 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15

    Für eine (Fortsetzungs-) Feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit des

    Denn diese beiden Rechtsverhältnisse sind insoweit materiell-rechtlich nicht verknüpft, so dass - folgt man der vom BGH vertretenen Trennungstheorie - die Frage der Gültigkeit des Abberufungsbeschlusses auf die Frage der Wirksamkeit der Kündigung keinen Einfluss hat (vgl. Kammer, Urteil vom 20.09.2017- 2-13 S 9/15).
  • LG Berlin, 15.02.2022 - 55 S 25/21

    Sofortige Abberufung des Verwalters wegen offenem Treuhandkonto

    Zwar stellt der Umstand, dass sie es unterlassen hat, ein Verwaltungskonto bei einer Bank im Namen der WEG zu errichten, eine Pflichtverletzung dar, denn mit der Führung des offenen Treuhandkontos hat die Verwalterin gegen die ihr in § 27 Abs. 5 Satz 1 WEG a.F. aufgegebene Verpflichtung verstoßen, die der Gemeinschaft zustehenden Gelder von ihrem Vermögen getrennt zu halten (so zutreffend: LG Frankfurt v. 20.9.2017 - 2-13 S 9/15, ZWE 2018, 82, Rn. 15).
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