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LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 2-06 O 263/17 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. September 2017 - 2-06 O 263/17 (https://dejure.org/2017,40494)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)
"Roam like at home" muss für alle Kunden voreingestellt sein
- kanzlei.biz
Regulierter Roaming-Tarif muss bei Mobilfunkverträgen voreingestellt sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14
Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 6 O 263/17
Vielmehr muss sie außerdem zur Kundgabe des Vollziehungswillens des Gläubigers geeignet sein (…vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.04.2015, 20 U 181/14, Rn. 56). - OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16
Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 6 O 263/17
Die für die zweifelsfreie Ermittlung des Verbotsinhalts erforderliche Gewähr der Übereinstimmung des dem Schuldner übermittelten Beschlusses nebst Anlagen mit den beiden Gerichtsakten befindlichen Originalen bietet nach der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht nur die Zustellung der Ausfertigung oder der beglaubigten Abschrift der Ausfertigung, sondern seit der Änderung des § 317 Abs. 1 (1) ZPO bereits die Zustellung einer von der Geschäftsstelle gemäß § 169 Ab s. 2 ZPO beglaubigten Abschrift der Beschlussverfügung nebst Anlagen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 17.11.2016, 6 U 167/16, Rn. 20 f., zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 W 12/11
Ankle Tube - Vollziehung durch Zustellung einer unvollständigen, weil nicht mit …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 6 O 263/17
Die wirksame Vollziehung der nicht mit Gründen versehenen Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, setzt voraus, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehenen Verbots zweifelsfrei und zuverlässig ermitteln kann (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.06.2011, 6 W 12/11, Rn. 7, zitiert nach juris).