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   LG Frankfurt/Main, 21.08.2018 - 3-06 O 35/17   

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https://dejure.org/2018,28430
LG Frankfurt/Main, 21.08.2018 - 3-06 O 35/17 (https://dejure.org/2018,28430)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.08.2018 - 3-06 O 35/17 (https://dejure.org/2018,28430)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. August 2018 - 3-06 O 35/17 (https://dejure.org/2018,28430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Opel darf Servicepartnern den Neuwagenverkauf verbieten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Servicepartner: Opel setzt Verkaufsverbot für Neufahrzeuge durch

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Kfz-Hersteller kann Vertragswerkstätten Verkauf von Neufahrzeugen untersagen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für die Werkstatt ist umstritten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.08.2018 - 6 O 35/17
    Sie liegt vor, wenn die wettbewerbsbeschränkenden Konsequenzen spürbar und mehr als nur unbedeutend einzustufen sind (BGH GRUR 1998, 739, 743 [BGH 13.01.1998 - KVR 40/96] - Car-Partner).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.08.2018 - 6 O 35/17
    Eine Vereinbarung, die einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgt, stellt bereits ihrer Natur nach und unabhängig von ihren konkreten Auswirkungen eine spürbare Beschränkung des Wettbewerbs dar (vgl. EuGH, C-226/11 - Expedia).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16

    Einstweilige Verfügung auf Fortsetzung eines gekündigten Pkw-Händlervertrages

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.08.2018 - 6 O 35/17
    Nachdem die Beklagte wegen vermeintlichem Nichterreichen von Vertriebszielen den bestehenden ..........-Händlervertrag fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt hatte, wurde ihr im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16.08.2016, Az. 5 W 22/16, auferlegt, die Klägerin u.a. zeitlich befristet weiter zu beliefern.
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