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LG Frankfurt/Main, 21.09.2012 - 2-07 O 335/11 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. September 2012 - 2-07 O 335/11 (https://dejure.org/2012,51613)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.09.2012 - 2-07 O 335/11
- OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 246/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.09.2012 - 7 O 335/11
24 Ein Beratungsvertrag ist anzunehmen, wenn ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (St. Rpsr. BGH, grundlegend Urteil vom 06.07.1993, Az.: XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff.). - BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10
Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.09.2012 - 7 O 335/11
Rückvergütungen können aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen die Bank begründen, wenn die Bank im Rahmen eines konkreten Beratungsvertrages gegen solche Aufklärungspflichten verstoßen hätte (insoweit zuletzt BGH WM 2011, 925 ff m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 246/12
Zur Verjährung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen bei Kick-back Provisionen …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.09.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-07 O 335/11, wird zurückgewiesen.Das am 21.09.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-07 O 335/11, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.